Die national-konservative Regierung Polens hat eine weitere Justizreform durchs Parlament gebracht. Die Abgeordneten der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) stimmten einem umstrittenen Gesetz zu, das sämtliche Staatsanwaltschaften direkt dem Justizministerium unterstellt.
Die Funktion des Generalstaatsanwalts übernimmt der Justizminister selbst. Er hat das Recht, bei jeder Ermittlung zu intervenieren. Für das Gesetz stimmten 236 Abgeordnete, 209 votierten dagegen, acht enthielten sich.
Gegenanträge gescheitert
Rund 60 Gegenanträge der Opposition waren zuvor bei der Abstimmung gescheitert. In der Debatte wurde den Nationalkonservativen vorgeworfen, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu zerstören. Stattdessen drohten die Vertreter der Anklagebehörde zu politischen Funktionären zu werden, warnte etwa die liberalkonservative Opposition.
Mit dem neuen Gesetz wurde die 2009 von der Vorgängerregierung eingeführte Reform, die die Staatsanwaltschaft zu einer unabhängigen Einrichtung gemacht hatte, wieder zurückgenommen. Am Freitag soll das Gesetz im Senat, der zweiten Kammer, beraten werden.
Brüssel überprüft Polens Rechtsstaatlichkeit
Seit ihrem Amtsantritt im Oktober hat die PiS-Partei des ehemaligen Ministerpräsidenten Jaroslaw Kaczynski die Arbeit des Verfassungsgerichts erschwert und die öffentlich-rechtlichen Medien an die kurze Leine gelegt. Die EU-Kommission leitete deswegen eine Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ein.