Es geht um den Fall von Dogu Perinçek, einem türkischen Nationalisten. Dieser hatte 2005 bei einer Rede in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern als «internationale Lüge» bezeichnet. 2007 verurteilte ihn das Bundesgericht. Der türkische Politiker zog das Urteil aber bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter.
Die Schweiz hat heute in Strassburg ihre Sicht im Fall Perinçek dargelegt. Der Vertreter der Schweiz betonte dabei, dass die bei Perinçek angerufene Antirassismusnorm den öffentlichen Frieden schütze und nicht die historische Wahrheit. Auch sei der hassgeprägte Hintergrund bei Perinçeks Rede zu beachten, führte er bei der Anhörung vor der Grossen Kammer heute aus.
Auch wenn der Spielraum der Schweiz bei der Anwendung des Artikels 261 bis des Strafgesetzbuchs schmal sei, müsse er bei Dogu Perinçek angewendet werden. Die Würde der Menschen sei durch die Äusserungen Perinçeks verletzt worden.
Perinçek nannte Armenier als eigentlichen Aggressor
Frank Schürmann, Vertreter der Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hat die Anwesenden eingeladen, die einschlägigen Aussagen von Dogu Perinçek nochmals zu lesen. Besonders den Satz: «Ein Genozid ist eine Sache, das Massaker an einigen Armeniern eine andere.»
Auch hat Schürmann auf die Aussage Perinçeks hingewiesen, das armenische Volk sei der eigentliche Aggressor gewesen. Er hat die Schwere dieser Anschuldigung gegenüber den Armeniern unterstrichen, welche die Geschichte verfälscht. Die Absicht des Nationalisten sei nie gewesen, die Geschichtsforschung voranzubringen.
Die Spannung ist gross
Das Urteil wird der Menschenrechtsgerichtshof erst später fällen. Doch die Spannung ist gross. Für die Schweiz geht es letztlich auch um die Frage, wie weit das Antirassimus-Gesetz gehen darf.