Die Termine ab Donnerstag im Griechenland-Fahrplan:
- Donnerstag, 16. Juli
Der Rat der Europäischen Zentralbank will am Donnerstag entscheiden, ob und inwieweit er die die Notkredite (Emergency Liquidity Assistance oder kurz Ela) für die griechischen Banken aufrecht hält. Soweit waren diese bis am Donnerstag zugesichert. Mit einer Aufstockung durch den EZB-Rat wurde soweit nicht gerechnet. Eine schnelle Öffnung der Banken oder eine Aufhebung der Kapitalkontrollen erwarten Experten unabhängig davon nicht.
Die Euro-Gruppe will in einer Telefonkonferenz über die weiteren Schritte nach der Annahme der Reformauflagen des griechischen Parlaments beraten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble empfängt zudem seinen US-Amtskollegen Jacob Lew in Berlin. Das Parlament Österreichs könnte trotz Sommerpause am Donnerstag oder Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über ein neues Hilfspaket für Athen zu beraten.
- Freitag, 17. Juli
Der Deutsche Bundestag stimmt in einer Sondersitzung über die Aufnahme von Verhandlungen ab - wenn Athen bis dahin alle Bedingungen erfüllt hat. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen die Abgeordneten auch noch über das ESM-Hilfspaket entscheiden, bevor es in Kraft treten kann. Trotz Unmuts wird mit einer breiten Zustimmung zur Aufnahme der Gespräche gerechnet.
Griechenland muss eine weitere Zahlung leisten. Am Freitag werden so genannte T-Bills – griechische Staatsanleihen mit kurzer Laufzeit – in Höhe von einer Milliarde Euro fällig.
- Montag, 20. Juli
Bis zu diesem Datum soll Athen einen ersten Vorschlag zur Modernisierung der Verwaltung vorlegen. Deren Ineffizienz gilt als eines der grössten Hindernisse bei der Umsetzung von Reformen.
Ausserdem muss Athen insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an die EZB zurückzahlen. Sollte diese Zahlung ausfallen, dürfte die Europäische Zentralbank laut Experten kaum in der Lage sein, weiter Notkredite (Ela) an griechische Banken zu ermöglichen.
- Mittwoch, 22. Juli
Athen muss weitere Reformen beschliessen. So sollen Gerichtsverfahren beschleunigt und die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken umgesetzt werden.