Die Pariser Staatsanwaltschaft will Frankreichs Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen illegaler Wahlkampffinanzierung vor Gericht bringen. Dem ehemaligen Staatschef wird zur Last gelegt, in seiner erfolglosen Wiederwahl-Kampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben überschritten zu haben.
Untersuchungsrichter muss entscheiden
Das Verfahren könnte den 61-Jährigen bei seiner Bewerbung um die Präsidentschaftskandidatur der bürgerlichen Rechten belasten. Sein Anwalt Thierry Herzog warf den Ermittlern ein «grobes politisches Manöver» vor.
Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Prozess gegen Sarkozy und 13 weitere Verdächtige, wie es aus dem Umfeld der Ermittler hiess. Der Entscheid darüber liegt nun in der Hand eines Untersuchungsrichters.
Gelder des Staates vor Augen
Hintergrund der Anklage ist die sogenannte Bygmalion-Affäre um eine Kommunikationsagentur dieses Namens. Sarkozys Partei UMP, inzwischen in Republikaner umbenannt, soll Ausgaben für den Wahlkampf nicht als solche abgerechnet haben – mithilfe fiktiver Rechnungen. Ziel soll es gewesen sein, bei den Wahlkampfkosten unter der Obergrenze von 22,5 Millionen Euro zu bleiben, um von der möglichen 50-prozentigen Rückerstattung durch den französischen Staat profitieren zu können.
Parteiführung zurückgetreten
Wegen der Affäre war 2014 die komplette Parteiführung der Konservativen um den damaligen Vorsitzenden Jean-François Copé zurückgetreten. Sarkozy hatte stets beteuert, Bygmalion und das System falscher Rechnungen nicht gekannt zu haben.