In Baltimore hat der Prozess gegen die Polizisten, die im Zusammenhang mit dem Tod von Freddie Gray angeklagt sind, angefangen. Der Afroamerikaner Gray hatte sich vergangenen April bei seiner Festnahme und dem Transport durch die Polizei schwere Verletzungen zugezogen. Verletzungen, an denen er eine Woche später starb.
Falls sich wegen Befangenheit der Geschworenen keine unabhängige Jury finden lässt, könnte der Prozess in eine andere Stadt verlegt werden. Grays Tod hatte in der Ostküstenmetropole im April tagelange Unruhen und Proteste ausgelöst.
William Porter ist der erste von sechs angeklagten Polizisten – fünf Männer, eine Frau, drei Weisse, drei Schwarze. Der 26-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Amtsvergehen angeklagt und hat wie seine Kollegen auf nicht schuldig plädiert.
Einer der fünf weiteren Beamten, denen in getrennten Verfahren zwischen Januar und März der Prozess gemacht werden soll, ist wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz (Mord zweiten Grades) angeklagt. Ein Freispruch oder eine geringe Strafe könnten in Baltimore zu neuen Ausschreitungen führen.
Porter wohl im Zeugenstand
Gray hatte bei seiner Festnahme im April über Probleme beim Luftholen geklagt, fiel ins Koma und starb eine Woche später an den Folgen einer Rückenmarkverletzung, die er auf dem Weg ins Polizeirevier erlitt. Laut «Baltimore Sun» soll Porter seine Kollegen gewarnt haben, dass Gray einen Arzt brauche, aber zugleich gefragt haben, ob der 25-Jährige seine Schmerzen nur vortäusche. Es wird erwartet, dass Porter im Prozess in den Zeugenstand tritt und gegen zwei seiner Kollegen aussagt, weshalb sein Verfahren als erstes verhandelt wird.
Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich einige Demonstranten. Sie skandierten: «Keine Gerechtigkeit, kein Frieden, keine Mörderpolizisten» Zuletzt waren in Minneapolis (Minnesota) und Chicago (Illinois) Afroamerikaner durch Polizeischüsse getötet worden. Die Stadt Baltimore hatte Grays Angehörigen eine Entschädigung von 6,4 Millionen Dollar über einen Zeitraum von zwei Jahren gezahlt, um eine zivilrechtliche Klage beizulegen.