Ungarns rechtsnationalistische Regierung um Viktor Orban foutiert sich um Kritik aus der EU. Zwar ist man als Mitgliedsstaat, an rechtstaatliche Regeln der Union gebunden. Ungarn wird sich aber weiter nicht daran halten. Weil das Verfassungsgericht in Budapest das neue Kirchen-, Wahl- und Mediengesetz ablehnte, hat das Parlament nun die Befugnisse des Gerichts eingeschränkt.
Kritik von Barroso
Die Mehrheit hat im Sinne Orbans gestimmt. Die Verfassungsnovelle wurde angenommen. Damit wird die Unabhängigkeit der Justiz weiter eingeschränkt. In einer ersten Reaktion hat die EU die Verfassungsänderung kritisiert. «Diese Änderungen werfen Bedenken auf bezüglich des Respekts für das Rechtsstaatsprinzip, für das EU-Recht und die Standards des Europarates», schrieb Kommissionschef José Manuel Barroso in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Generalsekretär des Europarates, Thorbjörn Jagland.
Ferner wird beispielsweise Obdachlosigkeit illegal. Die Regierung kann ausserdem ins Hochschulwesen eingreifen.
Kirchenstatus wird zugeteilt
Im Vorfeld hatten Studenten und Bürgerbewegungen gegen die Verfassungsänderungen demonstriert. Die EU-Kommission, der Europarat und das US-Aussenministerium hatten Bedenken angemeldet. Tausende demonstrierten am Samstag in Budapest gegen die neuen Bestimmungen. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte am Freitag in einem Telefonat mit Orban seine Sorge bezüglich der Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien geäussert.
Die sogenannte 4. Verfassungsnovelle ergänzt das seit 2012 geltende neue Grundgesetz. Unter anderen sieht sie vor, dass sich das Verfassungsgericht künftig nicht mehr auf seine Spruchpraxis aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der neuen Verfassung stützen darf. Darüber hinaus darf das Verfassungsgericht künftig vom Parlament beschlossene Änderungen der Verfassung nur noch in verfahrensrechtlicher Hinsicht, nicht aber inhaltlich prüfen. Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass eine von Orban eingesetzte Funktionärin verschiedene Fälle Gerichten zuweisen kann.
Andere Bestimmungen erheben Gesetze in den Verfassungsrang, die zuvor vom Verfassungsgericht gekippt wurden. Darunter fallen die willkürliche Zuteilung des Kirchenstatus durch das Parlament, das Verbot von Wahlwerbung im privaten Fernsehen und die Kriminalisierung von Obdachlosen. Den Zorn der Studenten löste aus, dass Hochschulabsolventen daran gehindert werden können, Jobs im Ausland anzunehmen.