Nach wochenlangem Ringen zwischen den Koalitionspartnern und der Einigung vergangene Woche hat die deutsche Regierung heute das «Asylpaket II» auf den Weg gebracht. Es beinhaltet Verschärfungen in unterschiedlichen Bereichen der Flüchtlingspolitik:
- Neue Aufnahmezentren für Schnellverfahren von einer bis drei Wochen für unkooperative Migranten und Flüchtlinge und solche aus sicheren Herkunftsländern
- Volle Leistungen für Asylbewerber nur in der zugewiesenen Unterkunft
- Neue Bundespolizeieinheit zur Beschaffung von Ersatzpapieren für Abschiebungen
- Zweijähriges Moratorium beim Familiennachzug für Flüchtlinge mit nachrangigem Schutz
- Bundestag soll Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären
Neue Aufnahmezentren für beschleunigte Asylverfahren
Kern des Pakets sind spezielle Aufnahmezentren in den Bundesländern, wo innert einer Woche über Anträge entschieden werden soll. Einspruchsverfahren sollen binnen zwei weiterer Wochen abgeschlossen sein.
Durchlaufen sollen das Schnellverfahren Migranten, die aus sicheren Herkunftsländern kommen, mit Wiedereinreisesperren belegt sind oder einen Folgeantrag stellen. Dies gilt auch für Asylsuchende, die keine Bereitschaft etwa zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke zeigen, falsche Angaben zur Identität gemacht oder Dokumente mutwillig vernichtet haben.
Flüchtlinge müssen sich an Integrationskosten beteiligen
Damit sich Asylbewerber auch wirklich in die ihnen zugewiesene Aufnahmeeinrichtung begeben, soll erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen bestehen, wenn sie den neuen Ankunftsnachweis besitzen.
An den Kosten für Sprach- und Integrationskosten müssen sich Flüchtlinge künftig mit zehn Euro im Monat beteiligen. Der Betrag wird ihnen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen.
Abschiebungen auch nach Algerien, Marokko und Tunesien
Abgelehnte Asylbewerber sollen direkt aus den Einrichtungen in ihr Land zurückkehren oder abgeschoben werden. Dafür will die Bundesregierung in einem gesonderten Gesetz die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko
und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Für dieses Vorhaben brauchen Union und SPD jedoch die Stimmen der Grünen im Bundesrat.
Abschiebungen sollen aber auch einfacher möglich werden, indem sich der Bund bei der Beschaffung von Ersatzpapieren stärker engagiert. Eine neue Einheit der Bundespolizei soll im ständigen Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer
stehen. Um zu verhindern, dass Abschiebungen an unberechtigten medizinischen Gründen scheitern, werden zudem die Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste präzisier.
Verschärfung beim Familiennachzug
Für Flüchtlinge mit dem nachrangigen, subsidiären Schutz soll der Nachzug von Familienmitgliedern ab Inkrafttreten des Gesetzes für zwei Jahre ausgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder Schutz als Flüchtling noch nach dem Asylrecht erhalten. Wenn ihnen dennoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, wird ihnen dieser subsidiäre Schutzstatus zugesprochen.