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Iran-Sanktionen der USA Auf dem falschen Fuss erwischt

Bis die obersten UNO-Richter definitiv im Fall Iran gegen die USA entscheiden, vergehen wohl noch Jahre. Dennoch beschloss das Gericht bereits jetzt, und zwar einstimmig, dass ein Teil der amerikanischen Sanktionen unverzüglich aufgehoben werden muss.

Der Iran solle Lebensmittel, Medikamente, landwirtschaftliche und medizinische Geräte sowie Ersatzteile für Zivilflugzeuge frei importieren können. Es gehe hier entweder um humanitäre Bedürfnisse oder aber um die Sicherheit der Luftfahrt. Die Entscheidung dürfte die Amerikaner auf dem falschen Fuss erwischt haben. Sie kritisieren sie bereits scharf, während die iranische Regierung jubelt.

Unter politisch völlig anderen Vorzeichen

In den Anhörungen argumentierten die Anwälte der USA selbstbewusst und wirkten siegessicher: Das UNO-Gericht, so sagten sie, sei gar nicht zuständig, da es sich um eine Frage der nationalen Sicherheit handelt. Ausserdem sei der Freundschafts- und Zusammenarbeitsvertrag von 1955, auf den sich der Iran beruft, längst Makulatur.

Tatsächlich wurde er zu Zeiten der Monarchie des Schahs zwischen Washington und Teheran abgeschlossen, also lange vor der iranischen Revolution und damit unter politisch völlig anderen Vorzeichen.

À discrétion umsetzen

Doch die UNO-Richter sehen das anders. Insofern ist ihr jetziges Urteil von grundsätzlicher Bedeutung: Zum einen gelten auch sehr alte Verträge weiter, wenn sie nie korrekt gekündigt wurden. Zum andern sind Sanktionen, die oft als kleine Keule eingesetzt werden, wenn man die grosse, nämlich einen Krieg vermeiden will, nicht einfach von vornherein legal. Vor allem nicht, wenn sie einschneidende Konsequenzen für die Bevölkerung eines Landes haben.

Obschon das Urteil verbindlich ist, hat das Gericht keine Machtmittel, es durchzusetzen. Freiwillig daran halten dürften sich die USA kaum – wie sie ohnehin Entscheidungen des UNO-Gerichts bloss à discrétion umsetzen. Der Iran übrigens auch.

Ein bisschen mehr als ein rein symbolischer Akt

Ganz wirkungslos dürfte das Urteil dennoch nicht sein: Es wird dem ohnehin angeschlagenen Image der USA in der Welt – was dieser Tage eine breit angelegte Untersuchung dokumentierte – weiter schaden. Es wird all jene Länder, die am Atomabkommen mit dem Iran festhalten wollen, also die überwiegende Mehrheit, darin bestärken, die US-Sanktionen zu umgehen.

Es dürfte im Iran selber jene Kräfte stärken, die am Nuklearvertrag festhalten wollen. Und es könnte die eine oder andere Firma, die mit dem Iran im Lebensmittel- und Medizinbereich Geschäfte treibt, ermuntern, das weiterhin zu tun. Ein bisschen mehr als ein rein symbolischer Akt ist das Urteil also schon.

Fredy Gsteiger

Diplomatischer Korrespondent

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Fredy Gsteiger ist diplomatischer Korrespondent und stellvertretender Chefredaktor bei Radio SRF. Vor seiner Radiotätigkeit war er Auslandredaktor beim «St. Galler Tagblatt», Nahost-Redaktor und Paris-Korrespondent der «Zeit» sowie Chefredaktor der «Weltwoche».

Hier finden Sie weitere Artikel von Fredy Gsteiger und Informationen zu seiner Person.

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Uno-Gerichtshof gegen US-Sanktionen
aus Echo der Zeit vom 03.10.2018. Bild: Reuters
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