- Deutschland führt im Kampf gegen die Masern per 1. März 2020 eine Impfpflicht ein.
- Kinder und Mitarbeiter in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen müssen ab dann gegen das Virus geimpft sein.
- Bei Missachtung drohen Bussen von bis zu 2500 Euro.
Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern bei ihren Kindern die Masern-Impfung nachweisen, bevor diese in den Kindergarten oder in die Schule kommen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
Gelten soll die Masern-Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber.
Impfrate von 95 Prozent wird angestrebt
In diesem Jahr sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Masern zu den ansteckendsten Erkrankungen gehören.
Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht.