- Die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas ist erneut mit einer Klage gegen ihre Einstufung als Terrorgruppe in der EU gescheitert.
- Die Hamas, die 2007 gewaltsam die Macht im Gazastreifen an sich gerissen hatte, ist von der EU bereits seit 2001 als Terrorgruppe gelistet.
- Das EU-Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr eine Klage der Hamas gegen EU-Beschlüsse zur Terrorliste abgewiesen.
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 ausreichend begründet haben, warum von der Organisation eine Terrorgefahr ausgehe.
Da die Hamas weder ein Staat noch die Regierung eines Staates sei, könne sie auch nicht auf den Grundsatz der Nichteinmischung verweisen, argumentieren die Richter. Der völkerrechtliche Grundsatz der Nichteinmischung gelte für souveräne Staaten und nicht für Vereinigungen oder Bewegungen.
Finanzielle Folgen für die Hamas
Die Einstufung der Hamas als Terrorgruppe ermöglicht es den EU-Staaten auch, in der EU vorhandene Vermögenswerte der Organisation einzufrieren.
Die Hamas hat in dem Verfahren unter anderem argumentiert, dass politische Gruppen mit Regierungsbeteiligung nicht unter die angewendeten Sanktionsregeln fallen könnten. Zudem stellt sie die Argumente infrage, mit denen die EU-Staaten 2015 ihre Entscheidung zum Belassen der Hamas auf der Liste begründet hatte.