Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein Herzstück in der Klimapolitik geeinigt. So werden künftig energieintensive EU-Unternehmen etwa im Stahl-, Zement- Aluminium- oder Düngemittelsektor mit einem Ausgleichssystem vor Wettbewerbern in Drittstaaten ohne entsprechende Umweltauflagen geschützt.
Nur so besteht überhaupt ein Anreiz, in Europa in grüne Produktionstechnologien zu investieren und Arbeitsplätze sichern. Denn all diese Industrien verbrauchen sehr viel Energie, die sie heute primär aus Kohle, Gas und Öl schöpfen. Entsprechend stossen sie 60 Prozent aller klimaschädlichen CO2-Emission aus. Doch nicht mehr lange. Denn bis in 30 Jahren müssen Firmen in Europa ihre Produktionsprozesse so umbauen, dass sie das Gütesiegel Grün verdienen.
Der Trick: eine Importsteuer
Unternehmen haben dabei zwei Optionen, um diese Zielvorgaben der EU-Klimapolitik zu erreichen. Billig und relativ einfach wäre es, die Produktion in Drittstaaten ausserhalb Europas zu verlagern, die ihren Unternehmen keine Klimaauflagen machen. Doch so würde Europa in jeder Hinsicht alles verlieren: Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und den Wettlauf gegen den Klimawandel.
Zweite Option: Die Unternehmen erhalten eine finanzielle Entschädigung, weiterhin in Europa zu produzieren, in klimafreundliche Produktionsprozesse zu investieren und Arbeitsplätze in Europa zu erhalten. Klimaschutz gegen Geld und Schutz gegen unlautere Wettbewerber – so lautet der Green Deal der EU.
Das kann nur gelingen, wenn alle Firmen, die ihre Produkte in Europa verkaufen wollen, sich unter gleichen Voraussetzungen dem Wettbewerb stellen. Darum der Ausgleichmechanismus, der eigentlich eine Importsteuer auf energieintensive Produkte ist. Die Höhe der Steuern wird so festgelegt, dass sie den Kosten entsprechen, die europäischen Unternehmen entstehen, weil sie die teuren EU-Klimaauflagen einhalten.
Vorreiterrolle der EU
Die EU übernimmt mit der Einführung dieses Ausgleichssystems eine Pionierrolle in der Welt. Und hofft nun, dass möglichst viele andere Länder das Modell kopieren. Denn stellt eine Firma in einem Drittstaat ihre Produktion auch auf klimafreundlich ohne CO2-Ausstoss um, darf sie ihre Produkte ohne Auflagen in die EU exportieren.
Genau darum müssten sich Firmen aus dem Drittstaat Schweiz eigentlich keine Sorgen machen. Erfüllen sie nämlich gleichwertige Auflagen an einen klimafreundlichen Herstellungsprozess, können Schweizer Unternehmen ihre Waren in Zukunft ohne Strafsteuern in die EU exportieren.