- In Uganda hat das Verfassungsgericht das umstrittene Gesetz gegen Homosexualität bestätigt.
- Die fünf Richter, die über eine Klage gegen das international viel kritisierte Gesetz entschieden, behielten nahezu alle Bestimmungen des Regelwerkes bei.
- Darunter fallen auch jene zur Todesstrafe und der lebenslangen Haftstrafe, die in bestimmten Fällen für homosexuelle Handlungen verhängt werden können.
In ihrem 200 Seiten umfassenden Urteil beriefen sich die Verfassungsrichter auf Traditionen und kulturelle Normen und Werte des ostafrikanischen Landes.
Menschenrechtsaktivisten wollen weiterkämpfen
In ihrer Entscheidung hoben die Richter lediglich Einschränkungen bei Zugang Homosexueller zu medizinischen Diensten auf. Auch die Pflicht, Aktivitäten von Homosexuellen den Behörden zu melden, strichen sie.
Menschenrechtsgruppen, LGBTIQ-Aktivisten und einzelne Politiker hatten beim Verfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt. Einer der Kläger, Andrew Mwenda, zeigte sich tief enttäuscht über das Urteil. «Wir kamen mit hohen Erwartungen zum Gericht und haben gehofft, dass die Richter über Bigotterie und Vorurteilen stehen», sagte er.
«Stattdessen folgten sie der öffentlichen Stimmung.» Zusammen mit anderen Aktivisten will er nun beim Obersten Gericht Ugandas Berufung gegen das Urteil einlegen.
Prekäre Situation auf dem ganzen Kontinent
Das Parlament des ostafrikanischen Landes hatte das Gesetz im vergangenen Jahr trotz internationaler Kritik beschlossen. Vertreter der LGBTIQ-Community hatten in den vergangenen Monaten berichtet, dass sich seit der Verabschiedung des Gesetzes Angriffe auf Homosexuelle oder Transmenschen verstärkt hätten.
So wurde Anfang des Jahres ein bekannter Aktivist für die Rechte Homosexueller niedergestochen und schwer verletzt. LGBTIQ ist die englische Abkürzung für lesbisch, schwul, bisexuell, Transgender, queer und intersexuell.
Die rechtliche Situation offen queerer Menschen ist nicht nur in Uganda schwierig. In 32 afrikanischen Ländern ist Homosexualität strafbar.