- Der Deutsche Bundestag beschliesst ein Gesetz für die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber.
- Nach längerem Tauziehen in der Regierungskoalition verabschiedete auch das Parlament das Gesetz.
- Unter anderem wird die gesetzliche Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von bislang 10 Tagen auf 28 Tage verlängert.
Behördenvertreter dürfen nun in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume betreten als nur das Zimmer der Abzuschiebenden. In der Vergangenheit scheiterten Abschiebungen immer wieder daran, dass die Betroffenen nicht mehr auffindbar waren.
Der Gesetzentwurf war in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden, weil die Grünen noch Nachbesserungen gefordert hatten. Auf ihr Drängen wird jetzt sichergestellt, dass den Betroffenen ein Anwalt zur Seite gestellt wird.
Darüber hinaus sieht das Gesetz ein härteres Vorgehen gegen Schleuser vor. Wegen Protesten von Menschenrechtsorganisationen soll ein nachträglich eingefügter Passus dabei klarstellen, dass die Seenotrettung von Flüchtlingen nicht kriminalisiert wird.