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Mord an CDU-Politiker Hauptangeklagter im Mordfall Lübcke zu lebenslänglich verurteilt

  • Im Prozess um den Mord an dem deutschen CDU-Politiker Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
  • Der Täter hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den deutschen CDU-Politiker und Regierungspräsidenten des hessischen Bezirks Kassel auf dessen Terrasse erschossen.

Der 47-Jährige hatte laut Bundesanwalt ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äusserungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. Der Angeklagte hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt einen Mitangeklagten, der mit am Tatort gewesen sei.

Ein Jahr und sechs Monate für Mitangeklagten

Dieser hatte sich nicht geäussert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert. Das OLG in Frankfurt verurteilte den Mitangeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes – seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.

SRF 4 News, 28.1.21, 11 Uhr ; 

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