- Der wegen dubioser «Cum-Ex»-Geschäfte zulasten der deutschen Staatskasse in der Schweiz festgenommene deutsche Anwalt Hanno Berger soll ausgeliefert werden.
- Die Verfügung erging am 20. August, wie das Bundesamt für Justiz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
- Das Schweizer Anwaltsbüro von Berger wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht dazu äussern, ob es in Berufung gehen wird. «Wir haben aktuell nichts zu kommunizieren», teilte es mit. Auch das «Handelsblatt» hatte berichtet.
- Jetzt droht Berger eine lange Haft.
Der Prozess gegen Hanno Berger rückt näher. Er soll einer der Hauptdrahtzieher in einem der grössten Steuerskandale Deutschlands gewesen sein. Der frühere deutsche Steueranwalt wehrt sich vehement gegen eine Auslieferung.
Berger ist unter anderem vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit «Cum-Ex»-Geschäften angeklagt. Für schwere Steuerhinterziehung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Zum Prozessbeginn in Wiesbaden im März blieb Berger fern, weshalb das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Berger wird zudem wegen Verdacht auf gewerbsmässigen Bandenbetrug verfolgt. Nun rückt ein Prozess gegen ihn näher.
Beschwerde gegen Auslieferungshaft zurückgewiesen
Berger war nach Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen worden. Der Anwalt wehrt sich gegen die Auslieferung sowie die Anklage. Am 5. August hatte das Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen.
Gegen die Auslieferungsverfügung vom 20. August kann laut Bundesamt für Justiz Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden. Um die Entscheidungen des Bundesstrafgerichts wiederum anzufechten, könne das Bundesgericht angerufen werden, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Justiz. Das Bundesgericht würde dann in letzter Instanz entscheiden. Das Prozedere kann mehrere Monate dauern.
Vermögensarrest gegen Berger aufgehoben
Unterdessen teilte das Oberlandesgericht Frankfurt mit, einen Vermögensarrest gegen Hanno Berger in der «Cum-Ex»-Affäre aufgehoben zu haben. Es geht um Erfolgshonorare in Höhe von 2.3 Millionen Euro für über Jahre getätigte Aktiendeals, für die Berger eigens eine GmbH gegründet haben soll. Für deren Beratung soll er das Geld kassiert haben.
Für die Summe hatte das Landgericht Wiesbaden einen Vermögensarrest angeordnet. Dagegen reichte der Angeklagte, der vor dem Zugriff der Justiz in die Schweiz geflohen war, Beschwerde ein.
Zurückgeforderte Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge aus den «Cum-Ex»-Geschäften seien aber zwischenzeitlich beglichen worden, teilte das Oberlandesgericht nun mit. Daher sei der Anspruch des Fiskus erloschen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.