- Fluggesellschaften aus Belarus dürfen seit Mitternacht nicht mehr in den Luftraum der Europäischen Union (EU) fliegen.
- Die wegen der von belarussischen Behörden erzwungenen Landung eines Ryanair-Flugs in Minsk geplante Strafmassnahme wurde von den EU-Mitgliedstaaten offiziell beschlossen, wie eine EU-Sprecherin mitteilte.
- Belarussischen Fluggesellschaften ist es damit nicht mehr erlaubt, EU-Flughäfen anzufliegen oder auch nicht mehr den EU-Luftraum für Flüge in andere Staaten zu nutzen.
Die staatliche belarussische Fluggesellschaft hatte bereits vor der Entscheidung von sich aus angekündigt, alle Flüge nach Deutschland, Polen, Italien, Österreich, die Niederlande, Spanien und Belgien vorerst einzustellen. In Deutschland waren zum Beispiel Verbindungen nach Frankfurt, Berlin, Hannover und München betroffen.
Mit der Strafmassnahme reagiert die EU darauf, dass belarussische Behörden vor rund zwei Wochen eine Ryanair-Passagiermaschine auf dem Weg von Athen nach Vilnius zur Zwischenlandung in Minsk zwangen.
Noch auf dem Flughafen wurden der Blogger Roman Protassewitsch und dessen Freundin Sofia Sapega festgenommen, die unter den Passagieren waren. Die EU verurteilte das Vorgehen als Gefährdung der Flugsicherheit und Angriff auf die Pressefreiheit.
Kritik durch Fluggesellschaftsdachverband
Der Dachverband der Fluggesellschaften (IATA) in Genf kritisierte das Vorgehen. «Die Sicherheit des Flugbetriebs darf niemals politisiert werden», sagte IATA-Chef Willie Walsh. Der Verband verurteile die Umleitung der Ryanair-Maschine, das Verbot sei aber ebenfalls eine Politisierung.
Unrecht und Unrecht ergibt kein Recht. Politiker sollten niemals unter dem Mäntelchen der Luftfahrtsicherheit eine politische oder diplomatische Agenda verfolgen.
Willie Walsh sagte weiter: «Unrecht und Unrecht ergibt kein Recht. Politiker sollten niemals unter dem Mäntelchen der Luftfahrtsicherheit eine politische oder diplomatische Agenda verfolgen.»
Noch mehr Sanktionen möglich
In der EU sollen zusätzlich Wirtschaftssanktionen und Strafmassnahmen gegen Personen und Einrichtungen erlassen werden, die an der Aktion von Belarus beteiligt waren. Diese Sanktionen erfordern nach Angaben von Diplomaten aber noch etwas Vorbereitung.
Nach Angaben des deutschen Aussenministers Heiko Maas (SPD) könnte bei den Wirtschaftssanktionen zum Beispiel die Kali- und Phosphatindustrie ins Visier genommen werden. Andere EU-Politiker brachten zudem Hersteller von Ölprodukten ins Spiel. Beides sind Bereiche, in denen es starke belarussische Staatsunternehmen gibt. Einigkeit besteht in der EU darüber, dass Branchen oder Unternehmen ausgewählt werden sollen, mit denen man die Staatsführung möglichst hart und die Bevölkerung möglichst wenig trifft.