- Die EU-Asylreform ist nach jahrelangem Streit endgültig beschlossen.
- Die EU-Staaten stimmten den Plänen, die unter anderem schnelle Asylverfahren an den Aussengrenzen vorsehen, in Brüssel zu, wie die Länder mitteilten.
- Vorgesehen sind auch zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln.
Die Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union war der letzte notwendige Schritt für die Reform. Vorgeschrieben sind nun unter anderem einheitliche Verfahren an den Aussengrenzen, damit rasch festgestellt wird, ob Asylanträge unbegründet sind und geflüchtete Menschen dann schneller und direkt von der Aussengrenze abgeschoben werden können.
So sollen Asylgesuche von Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent bereits in Auffanglagern an den Aussengrenzen geprüft werden. Das könnte etwa für Migranten aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch gelten.
An einer Asylreform wird bereits seit 2015 und 2016 intensiv gearbeitet. Damals waren Länder im Süden Europas wie Griechenland mit einer Vielzahl von ankommenden Menschen aus Ländern wie Syrien überfordert. Hunderttausende kamen unregistriert in andere EU-Staaten. Dies hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da ihr Verfahren durchlaufen, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben.
Die Reform leitet insbesondere einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern ein, die als relativ sicher gelten. Ein Drittstaat darf nur dann als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien erfüllt ist. So müssen zum Beispiel das Leben und die Freiheit des Antragstellers garantiert werden.
Neuer Verteilschlüssel
Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit einem «Solidaritätsmechanismus» neu geregelt. Damit sollen jene Länder, in denen viele Geflüchtete ankommen, entlastet werden – also beispielsweise Italien, Griechenland oder Spanien.
Geplant ist, dass pro Jahr mindestens 30'000 Geflüchtete aus diesen Ländern in andere EU-Staaten umverteilt werden. Wenn die Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung leisten, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen.