- Nach seinem Auszug aus dem Weissen Haus hat Ex-Präsident Donald Trump dem amerikanischen Nationalarchiv zufolge mindestens 700 Seiten geheimer Dokumente eingepackt.
- Einige davon sind den höchsten Geheimhaltungsstufen zugeordnet, wie aus einem Brief an einen Anwalt Trumps hervorgeht, den das Archiv veröffentlicht hat.
- Es handelt sich um Dokumente, die in Trumps Anwesen Mar-a-Lago in Florida lagerten und die US-Bundespolizei FBI bei der Razzia vor zwei Wochen fand.
Über das Schreiben, das auf den 10. Mai datiert ist, berichteten US-Medien am Dienstag übereinstimmend, die «New York Times» stellte es in Netz. Im Brief heisst es, die Regierung müsse «eine Bewertung des potenziellen Schadens vornehmen, der sich aus der offensichtlichen Art und Weise ergibt, in der diese Materialien gelagert und transportiert wurden».
Der nun veröffentlichte Austausch zwischen der Behörde und Trumps Verteidiger fand Monate vor der Durchsuchung des Anwesens des Ex-Präsidenten durch die Bundespolizei FBI statt.
Dokumente könnten öffentlich werden
Trump argumentierte, er habe die beschlagnahmten Dokumente aus seiner Regierungszeit als Präsident freigegeben. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, die Geheimhaltung aufzuheben. Doch für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten. Trump behauptete auch, dass es eine dauerhafte entsprechende Anweisung für alle mit nach Hause genommenen Dokumente gegeben habe.
Am vergangenen Montag reichte Trump Klage gegen die amerikanische Regierung ein und verlangte, einen neutralen Prüfer für die Untersuchung der zuletzt beschlagnahmten Dokumente einzusetzen und bis zu diesem Zeitpunkt alle Ermittlungen zu stoppen.
Trumps Mitnahme der Dokumente könnte eine kriminelle Handlung darstellen. Der 76-Jährige stellt das Vorgehen des Justizministeriums gegen ihn als politisch motiviert dar. Seit Wochen kokettiert er damit, 2024 erneut für die Präsidentschaft kandidieren zu wollen. Derzeit gibt es auch juristische Auseinandersetzungen darüber, ob zumindest teilweise jene Dokumente veröffentlicht werden könnten, auf deren Grundlage der Durchsuchungsbefehl für Mar-a-Lago genehmigt wurde.