- EU-Staaten und Europaparlament haben sich auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt.
- Der Kompromiss beinhaltet etwa Standards, dass gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen.
Zudem sehe das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen müssen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt, bestätigte der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments Dennis Radtke der Deutschen Presse-Agentur.
Das Leben von Millionen Beschäftigten werde sich dadurch erheblich verbessern.
Aktualisierung im Zweijahresrhythmus
Die EU-Länder teilten mit, dass gesetzliche Mindestlöhne künftig mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden sollen. Eine Ausnahme gebe es für Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden. Hier gelte eine Frist von vier Jahren. Die Sozialpartner müssen den Angaben zufolge an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne beteiligt werden.
Beide Seiten müssen den Kompromiss noch formell bestätigen. Dann haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen.
Im Oktober 2020 hatte die EU-Kommission bereits einen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Bei der nun erfolgten Einigung bestand die Herausforderung, dass die EU-Verträge enge Grenzen setzen: Denn die Europäische Union darf keine konkreten Lohnhöhen vorgeben, sondern nur Leitlinien erlassen.