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Neue Sanktionen gegen Belarus Bundesrat erhöht Druck auf Machthaber Alexander Lukaschenko

  • Der Bundesrat hat heute die Sanktionen gegenüber Belarus ein weiteres Mal angepasst, die Massnahmen sind seit 18 Uhr in Kraft.
  • Die neuen Massnahmen umfassen Handelsbeschränkungen für bestimmte Güter sowie Restriktionen im Finanzbereich, heisst es in einer Mitteilung.
  • Die Ausweitung der Sanktionen erfolgt laut Bundesrat im Einklang mit verschiedenen von der EU im Juni erlassenen Beschlüssen.
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Lukaschenkos umstrittene Wiederwahl in Belarus jährt sich
Aus Tagesschau vom 09.08.2021.
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Zusätzlich zum bestehenden Rüstungs- und Repressionsgüterembargo hat der Bundesrat ein Embargo für Güter erlassen, die für die Überwachung und das Abhören des Internets und des Telefonverkehrs benützt werden können.

Die neuen Massnahmen beinhalten ferner laut Mitteilung Handelsbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Erdöl und Erdölprodukte, Kaliumchloridprodukte sowie Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen.

Finanzsanktionen für belarussische Luftverkehrskontrolle

Auch im Finanzbereich hat der Bundesrat Restriktionen beschlossen: Sie betreffen die Begebung von und den Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten, die Gewährung von Darlehen sowie Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen für die belarussische Regierung und andere öffentliche Einrichtungen.

Schliesslich hat der Bundesrat ebenfalls entschieden, das für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständige Staatsunternehmen «Belaeronavigatsia» den Finanzsanktionen zu unterstellen.

Besorgt über Menschenrechtslage

Der Bundesrat hatte bereits am 28. Juni 2006 in Anlehnung an die EU Zwangsmassnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Gemäss Mitteilung zeigt sich die Schweiz sehr besorgt über die sich laufend verschlechternde Menschenrechtslage in Belarus – bei gleichzeitigem Fehlen eines Dialogs zwischen Regierung und Zivilgesellschaft.

Sie fordert Belarus auf, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten. Dazu zählen die Respektierung der Rechte auf Meinungsäusserungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen und die Untersuchung der Anschuldigungen von Folter oder Misshandlung durch Sicherheitskräfte.

Echo der Zeit, 11.08.2021, 18 Uhr ; 

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