Inwiefern tangiert die Reform private Nutzer? Unter anderem sollen Urheber für ihre Inhalte im Netz besser vergütet und geschützt werden. Urheberrechtlich geschütztes Material soll nicht mehr so einfach unerlaubt im Internet verbreitet werden können.
Warum ist Artikel 13 so brisant? Bislang galt für Plattformbetreiber das sogenannte Providerprivileg: Anbieter mussten auf Urheberrechtsverletzungen erst reagieren, wenn sie davon erfahren und einen Hinweis auf Löschung erhalten haben. Die Verantwortung, die Rechte einzuhalten, lag bei den Nutzern. Nun wird diese Verantwortung verlagert.
Gemäss Artikel 13 müssen Plattformbetreiber nun schon beim Hochladen verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Werke auf ihren Seiten zugänglich sind. Bei Verstössen sind sie haftbar. Wie sie die neuen Pflichten zu erfüllen gedenken, ist noch nicht bekannt. Doch es ist sehr wahrscheinlich, dass die Unternehmen auf Upload-Filter zurückgreifen werden. Das dürfte auch für korrekt agierende private User Konsequenzen haben.
Wie könnten User die Upload-Filter zu spüren bekommen? Wie zuverlässig Upload-Filter beim Hochladen erkennen können, ob es sich um einen legal verwendbaren Inhalt handelt, ist fraglich. Es könnten auch fälschlicherweise Bilder, Videos und Texte gelöscht werden. Konkret wird befürchtet, dass die Upload-Filter auch an sich zulässige Inhalte wie Satire oder Persiflagen blockieren könnten. Ebenfalls wäre es möglich, dass Dokumente, die Textstellen zitieren, anderen Nutzern nicht mehr zugänglich gemacht werden.
Was dürfen wir noch teilen und was nicht? Eine Passage eines Songtextes auf Instagram teilen oder einen spannenden Zeitungsartikel auf Facebook – das dürfte künftig schwieriger werden. Webseiten oder Suchmaschinen dürfen keine Titel oder ganze Sätze mehr anzeigen, wenn die Lizenz fehlt. Links sind von der neuen Regelung zwar ausgenommen, nicht aber Linkvorschauen, die üblicherweise den Titel gleich mitanzeigen.
Die Gegner der neuen Richtlinie kritisierten etwa auch, dass Youtube-Videos, welche Ausschnitte aus PC-Spielen, Musikvideos oder Sportveranstaltungen zeigen, nicht mehr angezeigt würden. Da das alleinige Recht an den Bildern bei den Eigentümern liegt und somit alles blockiert werden könnte, das mit dem Event zusammenhängt.
Unentgeltlich erlaubt bleiben soll jedoch das Hochladen von Zitaten, Kritiken, Parodien und dergleichen.
Sind Memes und Gifs nicht mehr erlaubt? Gemäss dem Willen der neuen Regelung sollen Memes und Gifs vom neuen Copyright-Recht nicht betroffen sein. Inwiefern es gelingen wird, dass diese aber nicht im Filter hängen bleiben, ist unklar.
Sind alle Online-Plattformen betroffen, auch private Foren? Für Anbieter, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind, die einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro machen und weniger als fünf Millionen Einzelbesucher im Monat haben, gelten geringere Vorschriften. Erfüllt eine Plattform diese Bedingungen nicht mehr, gilt Artikel 13 auch für sie, selbst wenn es private Blogs oder Foren sind. Betroffen sind jedoch vor allem grosse Plattformen wie Youtube, Facebook oder Instagram sowie kleine, schon länger bestehende Plattformen. Nicht gewinnorientierte lexikalische Plattformen wie Wikipedia hingegen oder wissenschaftliche Foren sind von der Regel ebenfalls ausgeschlossen.