- Josef Fritzl könnte von einer psychiatrischen Einrichtung in ein reguläres Gefängnis überstellt werden.
- Das haben drei Richter am Landgericht Krems entschieden, wie dieses mitteilt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
- Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft den Entscheid nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien darüber befinden.
- Der österreichische Inzesttäter hat seine Tochter über 20 Jahre lang im Keller gefangen gehalten, sie x-fach vergewaltigt und mit ihr Kinder gezeugt.
Vom 89-Jährigen gehe keine Gefahr mehr aus, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache, teilte das Gericht mit. Der Häftling leide unter fortschreitender Demenz und habe körperlich abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen «begraben» sei.
Weitere Straftaten nicht auszuschliessen
Zugleich entschied das Gericht, dass eine Entlassung in Freiheit aus präventiven Gründen derzeit nicht möglich sei. Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich. Es sei aber fraglich, ob der inzwischen unter anderem Namen lebende Häftling künftig keine Straftaten mehr begehen würde.