Besorgniserregend sei dieses Urteil des polnischen Verfassungsgerichtes, hält die EU-Kommission in ihrer Reaktion fest. Das ist eine vergleichsweise milde Formulierung, denn die polnische Regierung rüttelt an den Grundpfeilern der Europäischen Union.
Rechtlich ist die Sache eigentlich klar. Mit der Unterschrift unter den Beitrittsvertrag akzeptierte Polen die in den EU-Verträgen vorgeschriebene Rechtsordnung. EU-Recht hat gegenüber nationalem Recht Vorrang.
In jedem Fall ist die EU-Kommission nun gefordert. Es gehört zu ihrer Kernaufgabe, darüber zu wachen, dass alle Mitglieder die EU-Verträge einhalten. Das verspricht sie auch im Falle von Polen zu tun. Die EU-Kommission werde nicht zögern, von ihren Befugnissen Gebrauch zu machen.
Dieser Konflikt lässt sich nur politisch lösen
Es droht also ein Verfahren gegen Polen. Zudem ist es unter diesen Bedingungen schwer vorstellbar, dass die für Polen reservierten Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbau sofort freigegeben werden. Letztlich lässt sich der Konflikt aber weder vor Gerichten noch mit Geld lösen, sondern nur politisch. Die EU kann kein Mitglied vor die Tür stellen.
Es ist aber eine grosse Stärke Europas, dass sie die Mitgliedschaft freiwillig ist und vorübergehend sein kann. Das Vereinigte Königreich zeichnete den Weg vor. Jetzt muss die polnische Regierung entscheiden, welchen Weg sie einschlägt.