- Der mexikanische Drogenboss Joaquín «El Chapo» Guzmán ist vor einem US-Gericht schuldig gesprochen worden.
- Die zwölfköpfige Jury in New York sah die Schuld des 61-Jährigen in allen zehn Anklagepunkten als erwiesen an. Die Jury tagte überraschend lange, sie kam erst am sechsten Tag zu einem Urteil.
- Nun liegt es am Richter das Strafmass zu verkünden. «El Chapo» erwartet eine lebenslange Haftstrafe.
Alleine für den schwersten Anklagepunkt, die Beteiligung an einer Verbrecherorganisation, schreibt das Strafgesetzbuch der USA lebenslange Haft vor. «El Chapo» kann keinen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen und dürfte damit bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben. Die Todesstrafe ist für den mexikanischen Drogenboss ausgeschlossen. Dies nach einer Einigung zwischen den USA und Mexiko.
Die weiteren der insgesamt zehn Anklagepunkte drehten sich um die Herstellung und internationale Verbreitung von Kokain, Heroin, Methamphetamin und Marihuana sowie den Gebrauch von Schusswaffen und Geldwäsche.
Massenhaft Beweise
Rund 35 Stunden über sechs Tage lang hatte die zwölfköpfige Jury aus acht Frauen und vier Männern über Guzmáns Schuld oder Unschuld diskutiert. Ein Freispruch schien angesichts der teils erdrückenden Beweislast sehr unwahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess über zweieinhalb Monate massenhaft Beweismaterial vorgelegt und mehr als 50 Zeugen aufgerufen. Guzmáns Anwälte riefen dagegen nur einen einzigen Zeugen auf und beendeten ihre Verteidigung des Falls innerhalb von 30 Minuten.
Ihre Strategie bestand im Wesentlichen darin, die Zeugen der US-Regierung als Lügner darzustellen, die durch Aussagen gegen Guzmán lediglich eigene Haftstrafen verringern wollten. Guzmán selbst hatte darauf verzichtet auszusagen.
Schon zweimal ausgebrochen
Guzmán ist derzeit in einem Hochsicherheitsgefängnis in New Yorks Stadtteil Manhattan eingesperrt. Der frühere Chef des berüchtigten Sinaloa-Kartells war in Mexiko verhaftet und Anfang 2017 an die USA ausgeliefert worden.
Offen ist, ob er seine Strafe in New York absitzen soll oder in eine andere Haftanstalt verlegt wird. In Mexiko gelang es Guzmán bereits zweimal, aus dem Gefängnis auszubrechen: 2001 entkam er in einem Wäschekorb und 2015 durch einen Tunnel, den Komplizen bis unter seine Zelle gegraben hatten.