- In Deutschland verlangt das Verfassungsgericht ein drittes Geschlecht für den Eintrag ins Geburtenregister.
- Intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, sollen sich etwa mit «inter» oder «divers» registrieren lassen können.
Das Verfassungsgericht begründet seine Forderung mit dem Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz geschützt ist. Das deutsche Parlament muss nun bis Ende nächsten Jahres ein entsprechendes Gesetz schaffen.
Die Neuregelung war von einer Intersexuellen-Initiative verlangt worden. Die Beschwerdeführerin hatte erfolglos bis zum deutschen Bundesgerichtshof geklagt. Sie ist intersexuell, also zwischen den Geschlechtern geboren. Sie verfügt über einen atypischen Chromosomensatz.
Nach Schätzungen gibt es rund 80 000 intersexuelle Menschen in Deutschland. Seit 2013 besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Eintragung im Geburtenregister offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.