Die Gegner der umstrittenen Rentenreform in Frankreich sind mit einem weiteren Anlauf gescheitert, das längst beschlossene Gesetz doch noch zu kippen. Der französische Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) hat auch einen zweiten Antrag der Opposition auf Durchführung eines Referendums abgewiesen.
In der Entscheidung heisst es, der Verfassungsrat habe festgestellt, dass «sich der Gesetzesvorschlag nicht im Sinne von Artikel 11 der Verfassung auf eine Reform in Bezug auf die Sozialpolitik» des Landes beziehe.
Der Entscheid des französischen Verfassungsrates
Die Neue ökologische und soziale Volksunion (Nupes), eine linke Koalition unter der Führung von Jean-Luc Mélenchon, hatte über den französischen Senat eine zweite Beschwerde beim Verfassungsrat eingereicht. Dies, obwohl ein erster Antrag auf eine Volksabstimmung über ein erhöhtes Renteneintrittsalter vom Verfassungsrat bereits als unzulässig abgewiesen worden war. Der Rat hatte damals die Reform zudem als grundsätzlich verfassungskonform befunden.
Mit der von Staatspräsident Emmanuel Macron in Kraft gesetzten Reform steigt das Renteneintrittsalter ab dem 1. September schrittweise auf 64 Jahre.
Weiterhin Proteste gegen Rentenreform
Trotzdem halten Proteste gegen das Vorhaben weiter an. Zuletzt kam es am 1. Mai zu Massenkundgebungen in Frankreich. Für den 6. Juni haben die Gewerkschaften erneut zu Demonstrationen aufgerufen.
Macron und seine Regierung Borne setzen nun auf eine Beruhigung der Lage. Um wieder Vertrauen in der Bevölkerung zu gewinnen, stellte Premierministerin Élisabeth Borne vor einer Woche ein 100-Tage-Programm mit Verbesserungen in Bereichen wie Bildung, Gesundheit und Innere Sicherheit vor.
Wie schon bei der Rentenreform steckt die Regierung aber in der Klemme, weil sie in der Nationalversammlung seit den Wahlen im vergangenen Sommer nicht mehr über eine absolute Mehrheit verfügt. Darum hat Premierministerin Borne ein neues Migrationsgesetz vorläufig auf den Herbst verschoben.