- Die deutsche Regierung hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet.
- Künftig soll jede Person Geschlecht und Vornamen selber bestimmen – und beim Standesamt ändern können.
- Die bisher nötige Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines gerichtlichen Gutachtens entfällt laut Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag beschlossen werden muss.
Die Verabschiedung des Entwurfs sei «ein grosser Moment» für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland, teilte Familienministerin Lisa Paus im Anschluss mit. «Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss.»
Justizminister Marco Buschmann sagte, das Selbstbestimmungsgesetz sei Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. «Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns.»
Einjährige Sperrfrist – Keine Anpassung bei Medikamenten
Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von den Christdemokraten und der rechtspopulistischen AfD.
Die Änderung des Eintrags zum Geschlecht oder des Vornamens soll drei Monate nach der Erklärung gegenüber dem Standesamt wirksam werden. Um ständige Änderungen bei einer Person zu vermeiden, gilt nach einer Neuregistrierung eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen.
Für Minderjährige bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten eine Änderungserklärung abgeben, die bis zur Volljährigkeit ohnehin Änderungen zustimmen müssen.
Der Gesetzentwurf sieht laut Justizministerium keine Neuregelung für geschlechtsändernde medizinische Massnahmen selbst vor. Hier bleibt es bei den einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.