- In Schweden hat das Oberste Gericht erstmals ein Urteil auf Grundlage des Einwilligungs-Gesetzes gefällt.
- Das Gericht verurteilte einen 27-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten – unter anderem wegen sogenannter «unachtsamer Vergewaltigung».
Das Gesetz, das vor einem Jahr in Kraft trat, verlangt, dass beide Partner explizit und klar erkennbar dem Geschlechtsverkehr zustimmen müssen.
Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet – auch wenn sich der Partner oder die Partnerin nicht körperlich wehrt – oder Nein sagt. Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können.
Bereits sechs Personen verurteilt
Die Vorinstanz hatte den Mann zunächst wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben schwedischer Medien wurden wegen des neuen Strafbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bislang sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt.
Das Strafmass für unachtsame Vergewaltigung legte das Gericht auf acht Monate fest. Der Mann wurde darüber hinaus wie bereits von der Vorinstanz wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen und sexueller Belästigung verurteilt.
In dem konkreten Fall übernachtete der Mann bei einer Frau, mit der er zuvor seit längerem über soziale Netzwerke Kontakt gehabt hatte. Die Frau hatte zugestimmt, dass er bei ihr über Nacht blieb, soll aber auch klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm wolle – dennoch führte er in der Nacht laut Gericht seine Finger in ihren Unterleib ein. Die Frau nahm dies passiv hin und stimmte nicht ausdrücklich zu.
Täter und Opfer lagen im selben Bett
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sexuelle Handlungen durchgeführt habe, ohne dass die Frau freiwillig daran teilgenommen habe. Am Urteil ändere auch die Tatsache nichts, dass sich die beiden darüber einig gewesen seien, im selben Bett zu liegen und dass sie nur noch Unterwäsche angehabt hätten. Der Mann habe zwar nicht vorsätzlich, dafür aber grob fahrlässig gehandelt.
In Schweden wird seit der Einführung des Gesetzes diskutiert, was als verbale oder nonverbale Zustimmung gilt. Die schwedische Regierung hatte das neue Gesetz nach der #MeToo-Debatte 2017 vorangetrieben.