- Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga ist in Rom vom italienischen Premierminister Giuseppe Conte mit militärischen Ehren empfangen worden.
- Die beiden haben bei ihrem Treffen über das Grenzgängerabkommen beider Länder gesprochen.
- Dieses wollen sie so rasch wie möglich unter Dach und Fach bringen.
Italiens Regierungschef betonte dabei an einer gemeinsamen Pressekonferenz den «wertvollen Beitrag», den die italienischen Grenzgänger an das Tessiner Gesundheitswesen leisten. «Die Pandemie hat gezeigt, wie wertvoll die italienischen Arbeitnehmer für die Schweiz sind, insbesondere für das Tessin.»
Conte sagte weiter, dass die Pandemie beide Staaten gelehrt habe, dass es keine Alternative für die Zusammenarbeit gebe, wenn die Sicherheit der Bürger gewährleistet werden solle. «Die Krise hat uns gezeigt, wie unsere Schicksale miteinander verknüpft sind und wie viel wir aus einer fruchtbaren bilateralen Zusammenarbeit gewinnen können».
Grenzgängerabkommen endlich vorwärtsbringen
Die beiden Staatsoberhäupter bekräftigten, Fortschritte bei den Verhandlungen über die steuerliche Behandlung von Grenzgängern erzielt zu haben. Bis Ende Jahr solle das Grenzgängerabkommen aus dem Jahr 2015 unterschrieben werden.
Sommaruga sagte, «es gibt die Intention, sehr schnell voranzukommen. Das bedeutet, dass wir diese Vereinbarung noch vor Ende dieses Jahres unterzeichnen wollen».
Ich hoffe, dass wir auf diese Weise weitermachen können.
Die Schweiz halte es zudem auch für wichtig, die Grenzen zu Italien auch in der Krise weiterhin offenzuhalten, versicherte die Bundespräsidentin weiter. «Mit den Nachbarländern verfolgt die Schweiz einen regionalen Ansatz, indem sie die Grenzregionen und auch die Grenzgänger von der Quarantäneregelung ausschliesst. «Ich hoffe, dass wir auf diese Weise weitermachen können», sagte Sommaruga.
Aktuell gültiges Grenzgängerabkommen von 1974
Das Grenzgängerabkommen wurde 2015 ausgehandelt. Bisher wurde es jedoch noch nicht unterzeichnet. Anschliessend muss es von den Parlamenten beider Länder ratifiziert werden. Das aktuell gültige Abkommen stammt aus dem Jahr 1974 und sieht vor, dass Grenzgänger nur in der Schweiz besteuert werden, wobei Italien 38.8 Prozent der Quellensteuern zusteht. Im neuen Abkommen werden Grenzgänger in beiden Ländern besteuert.
Die Schweiz soll statt der heutigen 61.2 bis zu 70 Prozent des Totals der Quellensteuer erheben dürfen. Italien soll den bereits in der Schweiz bezahlten Betrag von seiner Steuer abziehen. Damit werden Grenzgänger in Zukunft stärker finanziell belastet.
In der Schweiz leben rund 320'000 italienische Staatsangehörige. Die Italiener sind damit die grösste Ausländergemeinde in der Schweiz. Zudem pendeln mehr als 70'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger täglich in die Schweiz.