Darum geht es: Online-Plattformen wie Elon Musks X, Tiktok, YouTube oder Facebook sollen gegen Hassreden und hetzerische Inhalte vorgehen. Das verlangt ein – freiwilliger – Verhaltenskodex, den die EU-Kommission in den «Digital Services Act» (DSA) integriert hat. Damit will Brüssel Hassrede und Falschmeldungen verhindern. Anders als in den USA soll das auch streng kontrolliert und sanktioniert werden. Nun hat im EU-Parlament in Strassburg eine Diskussion stattgefunden, wie die EU angesichts der aktuellen Entwicklung mit dem Thema umgehen soll.
Eigene Behörde: Mittlerweile beschäftigen sich rund 150 Mitarbeiter mit der Durchsetzung der DSA-Vorgaben, sagte EU-Kommissarin Henna Virkkunen in Strassburg. Und bis Ende 2025 wolle sie dafür sorgen, dass es mindestens 200 Personen seien. Die Mehrheit der EU-Parlamentarier steht hinter dem DSA und dem europäischen Vorgehen gegen Hassrede und Fakenews. Ihre Haltung ist: Entweder halten sich die Social-Media-Konzerne an den DSA, oder sie müssen ihre Dienstleistungen und Apps aus der EU zurückziehen.
Grosser Support: «Eine grosse Mehrheit der Parteien hält die DSA-Gesetze für richtig und gut», sagt SRF-Korrespondent bei der EU, Charles Liebherr. Sogar eher Parteien am äusseren rechten Rand stellten nicht in Abrede, dass es eine Regulierung brauche. «In der Debatte heute wurde allerdings deutlich, dass es unterschiedliche Ansichten gibt, wie weit die Regulierung gehen soll», so Liebherr. Klar ist: Hassrede oder Beleidigung ist auch im realen Leben verboten und kann rechtlich verfolgt werden – und so soll es auch in der virtuellen Welt sein, findet die Mehrheit im EU-Parlament.
Das sagen die Gegner: Kritiker der DSA bringen jeweils vor, eine allzu starke Regulierung behindere die Innovation im Technik-Sektor oder die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz KI. Auch dauere die Weiterentwicklung einer virtuellen Plattform umso länger, je rigoroser die Vorgaben seien. «Die Argumente sind nachvollziehbar», sagt dazu Korrespondent Liebherr. Doch die Vorgaben seien nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeisselt. Schliesslich liege es an der Gesellschaft und der Politik, immer wieder neu auszuhandeln, welche rechtlichen Schranken für Techkonzerne ausgehandelt werden sollten.
Ziel ist die Prävention: Die DSG-Vorgaben sollen präventiv wirken, um Fakenews und Hassrede zu verhindern. Und dabei sind eben die Plattformbetreiber gefordert, indem sie solche Inhalte gar nicht erst publizieren oder aber so schnell wie möglich wieder entfernen. Wenn sie dies nicht tun, verstossen sie gegen EU-Gesetze und müssen sich womöglich vor Gericht verantworten. Dabei drohen Bussen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Umsatzes einer Plattform – es geht also sehr rasch um Milliardenbeträge. Und im äussersten Fall können Plattformen in der EU sogar gesperrt werden.