- Natallia Hersche, eine in Belarus festgehaltene schweizerisch-belarussische Doppelbürgerin, ist in Minsk zu 2.5 Jahren Haft verurteilt worden.
- Dies bestätigt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gegenüber SRF News.
- Die Schweizerin sitzt seit dem 19. September in einem Gefängnis, weil sie an einer Kundgebung gegen Präsident Lukaschenko teilgenommen hatte.
- SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi zeigt sich empört und fordern ein aktives Handeln der Schweiz.
Auf Anfrage von SRF News bestätigt das EDA den Gerichtsprozess und das Urteil. Der schweizerische Botschafter in Minsk habe als Beobachter am Prozess teilgenommen. «Er unterstrich damit die Bedeutung, die der Gerichtsfall für das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat.»
Das EDA werde nun, zusammen mit der Anwältin von Frau Hersche, die nächsten Schritte evaluieren. «Frau Hersche wird weiterhin im Rahmen des konsularischen Schutzes betreut. Aus Persönlichkeits- und Datenschutzgründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.»
«Ich bin schockiert über dieses Urteil»
Eine, welche sich stark für eine Freilassung von Hersche engagiert, ist SP-Nationalrätin und -Vizepräsidentin Barbara Gysi. SRF News erreicht sie per Telefon während der Session. «Ich bin schockiert über dieses Urteil. Die 2.5 Jahre sind das Höchstmass und zeigen, dass es sich eher um einen Schauprozess handelt.»
Eine schnelle Freilassung scheint nicht in Sicht.
Gysi bezeichnet die Vorwürfe, welche Hersche vorgeworfen werden, als absurd. Bei ihrer gewaltsamen Festnahme soll die Doppelbürgerin einem maskierten Sicherheitsbeamten, der nicht als solcher gekennzeichnet war, in Todesangst die Maske vom Gesicht gezogen und ihn dabei gekratzt haben.
Sie sei froh, dass die Behörden die Frau unterstützen würden, aber: «Eine schnelle Freilassung scheint nicht in Sicht.» Bundesrat Cassis müsse den Kontakt zu seinen Kollegen unbedingt nochmals aufnehmen. Kommenden Donnerstag, am internationalen Tag der Menschenrechte, seien weitere Aktionen geplant, um auf die Inhaftierung Hersches hinzuweisen.
Auch die Menschenrechtsorganisation Liberecco kritisiert das Urteil. «Wir sind schockiert über das heutige Urteil», erklärt Präsident Lars Bünger. Der Gesamtbundesrat solle umgehend Sanktionen gegen Lukaschenko persönlich verhängen und alle Konten, die ihm und seiner Familie und Umfeld in der Schweiz zuzuordnen sind, einfrieren, heisst es auf der Website der Organisation.
Im Oktober hatten sich 16 eidgenössische Parlamentarier von SP, Grünen, CVP und EVP in einem offenen Brief an den belarussischen Justizminister, Innenminister und Generalstaatsanwalt gewandt und die Freilassung der Schweizerin verlangt.
«Energische Reaktion» gefordert
«Von Aussenminister Cassis und Bundespräsidentin Sommaruga erwarten wir nun eine energische Reaktion gegenüber dem Lukaschenko-Regime», schrieb Libereco am Montag.
Cassis sagte gleichentags in der Fragestunde des Nationalrats, dass die offizielle Schweiz in regelmässigem Kontakt stehe mit dem Anwalt der Frau. Die Schweizer Vertretung in Belarus setze sich für die Interessen der Frau ein.