- Im Streit um die von ihm angestrebte Mauer an der Grenze zu Mexiko hat US-Präsident Donald Trump das erste Veto seiner Amtszeit eingelegt.
- Damit verhindert Trump die vom Kongress beschlossene Aufhebung des von ihm verhängten Notstands.
- Um Trumps Veto zu überstimmen, wäre in beiden Kongresskammern nun eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Eine solche Mehrheit ist derzeit nicht in Sicht.
Trump sagte, der Kongress habe die Freiheit, eine Resolution gegen den Notstand zu verabschieden. Er habe aber die Pflicht zu einem Veto gegen die «gefährliche» Resolution.
Er dankte jenen Senatoren, die nicht für die Resolution zur Aufhebung des Notstands gestimmt hatten. Diese hätten «für starke Grenzsicherung und die Mauer» votiert, schrieb er auf Twitter.
Mithilfe der Notstandserklärung will der republikanische Präsident die Finanzierung der von ihm geforderten Mauer an der Grenze zu Mexiko ohne Zustimmung des Parlaments sicherstellen. Der Kongress hatte die vom Präsidenten gewünschten Mittel für den Mauerbau verweigert. Daraufhin hatte Trump Mitte Februar einen Notstand ausgerufen.
Trump will somit andere Geldtöpfe vor allem beim Verteidigungsministerium anzapfen, um zusätzliche Milliarden für den Mauerbau zu beschaffen. Die Demokraten halten das für verfassungswidrig, weil der Kongress für die Bewilligung von Mitteln zuständig ist. Auch aus den Reihen der Republikaner war Kritik daran laut geworden, dass Trump den Kongress umgeht.
Am Donnerstag hatte der von den Republikanern dominierte Senat eine Resolution beschlossen, mit der der Notstand beendet werden sollte. In der Kammer hatten zwölf von 53 republikanischen Senatoren für die von den Demokraten eingebrachte Resolution gestimmt. Das Abgeordnetenhaus, in dem die Demokraten die Mehrheit haben, hatte die Resolution bereits Ende Februar beschlossen.
Unmittelbar vor der Abstimmung im Senat hatte Trump sein Veto angekündigt – das erste seiner mehr als zweijährigen Amtszeit. Trumps demokratischer Amtsvorgänger Barack Obama hatte in seinen acht Jahren im Weissen Haus insgesamt zwölfmal sein Veto eingelegt.