An diese Regelungen fühlt sich der Iran nicht mehr gebunden:
Uranbestände: Die Menge des bereits angereicherten Urans wird für 15 Jahre von mehr als 10'000 Kilogramm auf 300 Kilogramm reduziert.
Arak: Der Schwerwasserreaktor in der Stadt Arak soll so umgebaut werden, dass er kein atomwaffentaugliches Plutonium produzieren kann. Laut Iran sollen die Beschränkungen für die Produkte aus dem Schwerwasserreaktor Arak nicht mehr gelten.
Weitere Kernpunkte des Vertrags:
Kontrolle: Der Iran unterwirft seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre lang einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA).
Zentrifugen: Zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Urananreicherung müssen in den ersten Zehn Jahren stillgelegt werden. Zudem soll die Zahl installierter Zentrifugen von 19'000 auf 6000 verringert werden.
Anreicherung: Um Kraftwerke nutzen zu können, reicht 3.67 Prozent Uran aus. Dieser Anreicherungsgrad darf deswegen nicht überschritten werden. Für eine Atombombe ist auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig. Der Iran hatte einen Anreicherungsgrad von 20 Prozent erreicht, was aber auch für medizinische Zwecke interessant ist.
Waffenembargo: Das UN-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.
Sanktionen: Im Gegenzug zur Kontrolle der iranischen Atomindustrie hebt der Westen Wirtschaftssanktionen auf. Sollte der Iran gegen die vereinbarten Regeln verstossen, können diese umgehend wieder verhängt werden.