- Der schweizerisch-bosnische Doppelbürger M. war zuletzt im Kanton Neuenburg wohnhaft und im November 2017 in Frankreich verhaftet worden, zeitgleich mit mehreren angeblichen Komplizen in Frankreich sowie seiner kolumbianischen Frau in der Schweiz.
- Recherchen von «10vor10» zeigen, dass M. über eine Chat-App eine ganze Reihe möglicher Anschläge diskutiert haben soll: auf die Schweizer Bundesanwaltschaft, einen nicht genannten Bürgermeister oder Partygänger auf ihrem Heimweg.
- M. streitet ab, dass er tatsächlich zur Tat geschritten wäre. Recherchen zeigen, dass er seit Jahren radikalisiert war und teils enge Beziehungen zu anderen Schweizer IS-Sympathisanten pflegte.
Wie weit verzweigt das Beziehungsnetz von M. ist, zeigte sich erst kürzlich wieder: Mitte September attackierte ein Islamist in Morges VD einen jungen Mann in einem Kebabimbiss, verletzte ihn tödlich. Die Schweizer Behörden sprechen vom mutmasslich ersten dschihadistischen Anschlag hierzulande. Bald wird klar: Der Attentäter von Morges und der Terrorverdächtige in französischer Haft, sie standen bis wenige Wochen vor der Verhaftung von M. in Kontakt zueinander.
Die Verbindung der beiden ist nur ein Element einer französisch-schweizerischen Anti-Terror-Ermittlung. Nun kommt es ab heute in Paris zum Prozess gegen den Mann, der in Yverdon aufgewachsen war. Dabei geht es hauptsächlich um Konversationen, die er über die App Telegram mit anderen IS-Sympathisanten aus Frankreich geführt hat.
Ersichtliche Terrorvorwürfe
In einem Justizdokument, das SRF einsehen konnte, sind die Vorwürfe ersichtlich: M. habe sich terroristischer Aktivitäten schuldig gemacht, insbesondere, indem er Kontakte unterhalten habe zu IS-Mitgliedern in Syrien und Irak, er habe andere dazu angestiftet, sich dem IS anzuschliessen, er habe zudem IS-Propaganda konsumiert und weiterverbreitet, und in der Rolle des «Emirs», Anführers, habe er an der Vorbereitung gewalttätiger Aktivitäten mitgewirkt.
Obsessive Gewaltfantasien
Die Ermittler konnten den Chat-Verkehr der Gruppe um den «Emir» aus der Schweiz rekonstruieren. Sie schreiben von einer «Obsession» des Schweizers, aus seiner Sicht «Ungläubige» töten zu wollen. Er äusserte seine Gewaltfantasien gemäss den Akten auch gegenüber seiner Frau. So habe er zu ihr gesagt: «Wer sich über die Religion lustig macht, hat es verdient, dass man ihm den Kopf abschneidet.» Einen Anschlag mittels eines Fahrzeugs oder mit Messern halte er für zu schwach, nötig wären Sturmgewehre, die er angeblich besorgen wollte. Vorbild müssten die Anschläge vom 13. November 2015 in Paris sein.
Auch versuchte er gemäss Akten, eine Bombe herzustellen, experimentierte mit Schwarzpulver. Er erwähnte auch die Möglichkeit, in einem Schweizer Bahnhof eine Tasche mit Sprengstoff zu deponieren. In der Chat-Gruppe werden andere mögliche Ziele diskutiert: Nizza, ein Fest in Menton, das französische Militär. Der Angeklagte M. bestritt während den Ermittlungen die Ernsthaftigkeit dieser Diskussionen und bezeichnet sie als «Fiktion unter Jugendlichen».
Mögliche Anklage in der Schweiz
Auch in der Schweiz wurde ein Strafverfahren gegen M. eröffnet, dieses ist nach Auskunft der Bundesanwaltschaft noch offen. Möglich ist, dass M. nach Absitzen einer möglichen Haftstrafe in Frankreich auch noch in der Schweiz angeklagt wird. Welches Strafmass die französische Staatsanwaltschaft fordert, ist noch nicht bekannt.
Die ebenfalls im November 2017 festgenommene Partnerin von M., mit der er nach islamischem Ritus vermählt ist, wurde 2018 in ihre Heimat Kolumbien ausgeschafft.