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Über Affäre gestolpert EU-Parlament stoppt Macrons Kommissions-Kandidatin

  • Das EU-Parlament hat die französische Kandidatin Sylvie Goulard als EU-Kommissarin abgelehnt.
  • Sie bekam in Brüssel bei einer Abstimmung der zuständigen Ausschussmitglieder des EU-Parlaments nicht die erforderliche Mehrheit.
  • Die designierte EU-Binnenmarktkommissarin konnte damit auch in einem zweiten Versuch das EU-Parlament nicht überzeugen.
  • Frankreichs Präsident Emmanuel Macron muss nun eine neue Kandidatin für die EU-Kommission von Ursula von der Leyen nominieren.

Lediglich 29 EU-Abgeordnete hätten für Goulard gestimmt. 82 seien gegen sie gewesen, hiess es aus dem EU-Parlament in Brüssel.

Grund für die Ablehnung waren unter anderem noch laufende Ermittlungen gegen Goulard zu einer Affäre um Scheinbeschäftigung sowie eine mehrjährige hoch dotierte Beratertätigkeit für die Denkfabrik eines Privatinvestors. Wegen der Affäre um Scheinbeschäftigung war Goulard 2017 als französische Verteidigungsministerin zurückgetreten.

Macron und die künftige EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen müssen sich nun auf einen anderen Kandidaten verständigen. Eigentlich soll die neue EU-Kommission bereits am 1. November ihre Arbeit aufnehmen.

Eineinhalbstündigen Anhörung

Zu der Abstimmung kam es am Donnerstagmittag nach einer weiteren eineinhalbstündigen Anhörung von Goulard. Die 54-jährige Französin hatte dabei erfolglos versucht, Zweifel an ihrer Integrität auszuräumen.

Die für Goulard schwierigste Frage war, warum sie als französische Verteidigungsministerin zurücktrat, nun aber denkt, EU-Kommissarin sein zu können. Offensichtlich sei Goulard der Ansicht, dass für EU-Kommissare nicht dieselben Standards gelten sollten wie für französische Minister, kritisierte die konservative dänische Abgeordnete Pernille Weiss (EVP) zum Abschluss der Sitzung.

Goulard verwies auf Unschuldsvermutung

Goulard hatte zuvor erklärt, dass es in Frankreich üblich sei, bei Ermittlungen zurückzutreten – es diese Tradition aber auf EU-Ebene nicht gebe. Zudem verwies sie auf das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Unterstützung der künftigen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für ihre Kandidatur. Zudem betonte sie, dass es bislang kein Anklageverfahren gebe.

Goulard ist die erste Kandidatin für die EU-Kommission von Ursula von der Leyen, die nach Anhörungen im Parlament nicht die notwendige Zustimmung bekommt. Noch vor den Anhörungen hatte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments allerdings bereits gegen die Kandidaten aus Ungarn und Rumänien wegen grundsätzlicher Interessenskonflikte ein Veto eingelegt.

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