- Die EZB verstosse mit öffentlichen Anleihenkäufen nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
- Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Zweifel geäussert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der Euro-Notenbank fallen.
Die Karlsruher Richter sahen «gewichtige Gründe», dass diese gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstossen. Sie wandten sich daraufhin an den EuGH.
Wichtigste Waffe der Währungshüter
Der Erwerb von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren ist seit März 2015 die wichtigste Waffe der Währungshüter im Kampf gegen eine schwache Konjunktur und eine aus ihrer Sicht lange zu niedrige Inflation. Doch inzwischen läuft die Wirtschaft wieder besser. Die Euro-Wächter haben deshalb in Aussicht gestellt, die inzwischen auf fast 2,6 Billionen Euro angeschwollenen Transaktionen zum Jahreswechsel einzustellen.