- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) blockiert in einem Grundsatzurteil den Weg für den breiten Einsatz eines umstrittenen Gentechnikverfahrens.
- Neuere Gentechnikverfahren, die sogenannte Genom-Editierung, fallen laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter die geltenden EU-Regeln.
- Es ist ein Urteil, auf das alle, die mit dem Thema etwas zu tun haben, gespannt gewartet haben – Bauern, Umweltschützer, Konsumentenvertreter und Forscher.
In der Folge müssten die auf diesem Wege bearbeiteten Pflanzen auch als «gentechnisch veränderte Organismen» (GVO) gekennzeichnet werden. Die EU macht in dem Bereich strenge Auflagen.
Konkret dreht sich der Fall um die sogenannte Genscheren- oder Mutagenese-Technologie, mit der das Erbgut von Pflanzen schneller und gezielter verändert werden kann als bisher.
Der Bundesrat will auf Ende Jahr einen Grundsatzentscheid treffen, wie die Technik in der Schweiz geregelt werden soll.
Bauernverband hat geklagt
Französische Bauern-Verbände hatten in ihrer Klage argumentiert, dass mit dem technischen Fortschritt neue Mutagenese-Verfahren entwickelt wurden, mit denen gezielte Mutationen in Genen möglich seien und die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben könnten. Sie müssten daher speziell überprüft und gekennzeichnet werden.
Die Luxemburger Richter folgten dieser Argumentation nun weitgehend. Mit den neuen Mutageneseverfahren erzeugte Produkte wiesen grössere Risiken auf. Ziel der EU-Regelung sei es aber, grundsätzlich schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern.