- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in Frage, ob die 2018 geschaffene Disziplinarkammer am Obersten Gericht Polens unabhängig ist.
- Allerdings überlässt der EuGH dem Obersten Gericht Polens zu entscheiden, ob die neue Kammer tatsächlich das Kriterium der Unabhängigkeit erfüllt.
- Das Oberste Gericht in Polen hatte sich an den EuGH gewandt, weil es selbst Zweifel an der Unabhängigkeit der neuen Disziplinarkammer hatte.
Diese Disziplinarkammer war im Zuge der Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau 2018 geschaffen worden. Die Kammer soll Disziplinarmassnahmen gegen Richter überwachen. Ihre Mitglieder müssen unter anderem vom Staatspräsidenten bestätigt werden.
Dieser Umstand allein schaffe noch keine Abhängigkeit von der Politik, wenn die Richter nach ihrer Ernennung keinem Druck ausgesetzt seien und bei der Ausübung ihres Amtes keinen Weisungen von aussen unterlägen, erklärte der EuGH weiter. Es ist bereits das dritte Urteil der Luxemburger Richter zur umstrittenen Justizreform.