- Wegen der Zwangspensionierung zahlreicher missliebiger Richter wird sich Polen vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH verantworten müssen.
- Die EU-Kommission hat das osteuropäische Land wegen seiner umstrittenen Justizreform verklagt.
- Ein Gesetz, das von der polnischen nationalkonservativen Regierungspartei eingeführte wurde, verstosse gegen EU-Recht.
Das Gesetz untergrabe den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere der Unabsetzbarkeit von Richtern, erklärte die Kommission am Montag in Brüssel. Sollte der EuGH diese Auffassung teilen, müsste Polen das Gesetz ändern. Andernfalls könnten dem Land enorme Strafzahlungen drohen.
Die Kommission klagt vor dem EuGH, weil die polnische Regierung auch nach mehrfacher Aufforderung das Gesetz nicht freiwillig änderte. Es ist Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen, die aus Sicht der EU-Kommission die Gewaltenteilung in Polen gefährden und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränken.