- Urteil im Prozess gegen Frankreichs Ex-Präsidenten: Das Gericht befindet Nicolas Sarkozy der Bestechung und der unerlaubten Einflussnahme für schuldig.
- Sarkozy wird zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Der Anwalt des Ex-Präsidenten hat bereits Berufung angekündigt.
- Der 66-Jährige muss, falls das Urteil bestätigt wird, wohl sowieso nicht ins Gefängnis: Er kann die Strafe zu Hause unter elektronischer Überwachung verbüssen.
Das Urteil gegen Sarkozy gilt in Frankreich als beispiellos: Bisher wurde in der 1958 gegründeten «Fünften Republik» kein früherer Staatschef so hart bestraft. Die Staatsanwaltschaft wollte bei ihrer Anklage noch mehr, nämlich eine Haftstrafe von vier Jahren für Sarkozy – zwei davon zur Bewährung. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.
Die Richter verurteilten auch Sarkozys langjährigen Anwalt Thierry Herzog und den Juristen Gilbert Azibert zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren, ebenfalls mit zwei Jahren auf Bewährung. Anwalt Herzog darf seinen Beruf fünf Jahre lang nicht ausüben.
Sarkozy wird Berufung einlegen
Der Prozess hatte Ende vergangenen Jahres zu grossem Aufsehen in Frankreich geführt. Bei der Verkündung des Urteils war Sarkozy persönlich anwesend. Sein Anwalt hat wenige Stunden später bestätigt was allgemein erwartet worden war: Sarkozy wird gegen das Urteil Berufung einlegen.
Der Altpräsident hatte der Anklageschrift zufolge 2014 versucht, über Herzog von dem Juristen Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre erhalten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Das Gericht sprach nun von einer «besonderen Schwere» der Taten, da sie von einem früheren Staatschef begangen worden seien, wie es in einer Mitteilung hiess.
Sarkozy hatte die Vorwürfe Ende vergangenen Jahres vor Gericht zurückgewiesen und bestreitet sie bis heute. Bei zahlreichen Anhängern der bürgerlichen Rechten gilt der ehemalige Präsident als Führungsikone, obwohl er keine Ämter mehr hat. Die Vorwürfe beruhen auf der Verwendung abgehörter Telefongespräche des Politikers mit Anwalt Herzog. Um die Rechtmässigkeit dieser Abhöraktion hatte es einen heftigen Streit gegeben.
Der Prozess gilt als historisch. Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass in Frankreich ein früherer Präsident verurteilt wurde. Sarkozys Vorgänger Jacques Chirac erhielt 2011 wegen Veruntreuung und Vertrauensbruch in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Gegen «Sarko» laufen noch weitere Verfahren
Sarkozy steht vor einem juristischen Hürdenlauf. Wegen Ausgaben für seine erfolglose Wiederwahlkampagne wird es Mitte des Monats einen weiteren Prozess geben. Die Justiz ermittelt zudem seit Jahren wegen angeblicher Zahlungen Libyens für seinen erfolgreichen Präsidentenwahlkampf 2007. Sarkozy weist auch hier alle Vorwürfe zurück.
«Sarko», wie er häufig genannt wird, hatte in der Vergangenheit Spekulationen über ein mögliches politisches Comeback genährt. Im vergangenen Sommer veröffentlichte er einen Memoirenband, der zu einem Bestseller wurde. Durch die Verurteilung haben sich die Aussichten auf eine Rückkehr allerdings sehr verdüstert.