- Ein britisches Gericht hat einen umstrittenen Plan der konservativen Regierung für den Umgang mit Asylsuchenden im Grundsatz bestätigt.
- Illegal nach Grossbritannien eingereiste Migrantinnen und Migranten in das ostafrikanische Ruanda zu schicken und dort einen Asylantrag stellen zu lassen, stehe im Einklang mit der Flüchtlingskonvention, entschied der High Court in London.
- Allerdings müsse jeder Einzelfall genau geprüft werden.
Der Ruanda-Plan ist das zentrale Vorhaben, mit dem die Regierung von Premierminister Rishi Sunak Migrantinnen und Migranten von der Überfahrt über den Ärmelkanal abschrecken will.
Die Regelung hatte im Frühjahr die damalige Innenministerin Priti Patel mit der ruandischen Führung vereinbart. Sie sieht vor, dass die Migranten in Ruanda Asyl beantragen und – wenn es ihnen gewährt wird – dort leben können. Eine Rückkehr nach Grossbritannien ist nicht vorgesehen. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einschritt, gab es bisher aber noch keine Abschiebeflüge von Grossbritannien nach Ruanda.
Flüchtlingsorganisationen enttäuscht
Flüchtlingsorganisationen hatten auch in Grossbritannien gegen das Vorhaben geklagt. Nach dem Richterspruch zeigten sie sich enttäuscht. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie das Urteil anfechten werden.
Richter Clive Lewis entschied im Grundsatz für die Regierung. Zugleich urteilte er aber, dass die Fälle der acht Flüchtlinge, die gegen das Innenministerium geklagt hatten, nicht ausreichend geprüft worden seien und verwies sie zurück an die Behörde.
Die zunehmende Zahl von Menschen, die illegal über den Ärmelkanal nach Grossbritannien einreisen, ist der Regierung in London seit längerem ein Dorn im Auge. Den Zuzug einzuschränken und die Kontrolle über die eigenen Grenzen zu erhalten, war eines der Kernversprechen des Brexits. Kritiker weisen darauf hin, dass es keine legalen Einreiserouten für Schutzsuchende gebe.