- Die schwedische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Voruntersuchung zu den Vergewaltigungsvorwürfen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange wieder auf.
- Damit könnte Schweden ein Auslieferungsgesuch an Grossbritannien stellen.
- Die britische Polizei hatte den Wikileaks-Gründer Mitte April in der ecuadorianischen Botschaft festgenommen.
«Es gibt immer noch Grund zur Annahme, dass sich Assange der Vergewaltigung schuldig gemacht hat», sagte die stellvertretende Direktorin der Staatsanwaltschaft, Eva-Marie Persson, in Stockholm. Nach Assanges Festnahme in London sei es nun möglich, per europäischem Haftbefehl seine Auslieferung nach Schweden zu beantragen.
Assange war Anfang Mai nach seiner Festnahme in der ecuadorianischen Botschaft in London zu 50 Wochen Haft in Grossbritannien verurteilt worden. 2010 war er in Schweden von zwei Frauen wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs angezeigt worden. Assange hat die Vorwürfe stets bestritten.
Wikileaks-Sprecher Kristinn Hrafnsson erklärte, die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Assange werde es ihm ermöglichen, seine Unschuld zu beweisen. Die Anwältin eines der mutmasslichen Vergewaltigungsopfer zeigte sich erfreut über den Entscheid. Sie erwarte, dass dies zu einer Anklage führe.
Die USA verlangen Auslieferung
2017 wurden die Voruntersuchungen in Schweden eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit sah, die Ermittlungen voranzubringen. Die Schuldfrage sei damit aber nicht geklärt, sagte die Anklägerin damals.
Die USA wollen, dass Assange an sie ausgeliefert wird. Die USA werfen Assange Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vor. Manning hatte Wikileaks 2010 – damals noch als Bradley Manning – Hunderttausende geheime Militärdokumente zukommen lassen. Es geht dabei um die US-Militäreinsätze im Irak und in Afghanistan.