- Das Team des inhaftierten Kremlgegners Alexej Nawalny stellt angesichts des Vorgehens der russischen Justiz die Arbeit seiner politisch aktiven Stäbe in den Regionen ein.
- Es sei unmöglich, die Arbeit des Netzwerks in seiner jetzigen Form fortzusetzen, schrieb der Nawalny-Vertraute Leonid Wolkow im Nachrichtenkanal Telegram.
- Erstmals seit langem gibt es ausserdem aktuelle Bilder von Nawalny. Er wurde per Video einem Verfahren zugeschaltet.
Im Fall, dass Nawalnys Organisation als extremistisch eingestuft wird, würden den Mitarbeitern und Unterstützern strafrechtliche Konsequenzen drohen. «Leider ist es unmöglich, unter solchen Bedingungen zu arbeiten», schrieb Nawalny Unterstützer Wolkow, der im Ausland lebt.
Die russische Justiz in der Hauptstadt Moskau hatte zuvor am Montag die Organisationen des Oppositionellen mit einem Arbeitsverbot belegt. Dies gilt nach Angaben von Nawalnys Team so lange, bis über einen Antrag der Moskauer Staatsanwaltschaft entschieden werde, die Organisationen als extremistisch einzustufen. Wann das Urteil dazu fällt, war zunächst unklar.
Erste Bilder von Nawalny seit 100 Tagen
Unterdessen wurde Nawalny, der erst vor wenigen Tagen seinen Hungerstreik auf Anraten der Ärzte abgebrochen hatte, am Donnerstag vom Straflager aus per Video zu einem Berufungsverfahren wegen Veteranenbeleidigung zugeschaltet. Auch seine Frau Julia war im Gerichtssaal. Bilder zeigten ihn abgemagert und mit kahl geschorenem Kopf. Es waren die ersten Bilder überhaupt seit seiner Inhaftierung vor rund 100 Tagen.
Der 44-Jährige war im Februar zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Weltkriegsveteranen verunglimpft haben soll. Nawalny hatte das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet.
Hintergrund war seine Kritik an einem Video, das das Staatsfernsehen im vergangenen Sommer ausgestrahlt hatte. Darin warben mehrere Bürger – auch ein 94-jähriger Veteran – für eine Verfassungsänderung, die der Sicherung von Putins Macht dient. Nawalny beschimpfte die Protagonisten auf Twitter damals als «Verräter».