- Der 50-Stunden-Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist kurzfristig abgesagt worden.
- Die Deutsche Bahn (DB) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main überraschend einem Vergleich zu, wie die Bahn am Samstag mitteilte.
- Mit Last-Minute-Verhandlungen konnte die Bahn den Warnstreik nicht verhindern, sie ging daher den juristischen Weg übers Arbeitsgericht.
Die Bahn hatte am Freitagabend beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, um den Warnstreik auf diesem Weg noch zu stoppen. Sie bewertete den geplanten Ausstand als «unverhältnismässig», er schädige Kundinnen und Kunden sowie «unbeteiligte Dritte».
Trotzdem Einschränkungen im Zugangebot möglich
Der Warnstreik hätte zu einem 50 Stunden langen Stillstand des Fernverkehrs geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können. Der dritte Warnstreik in der Tarifrunde wäre damit auch der längste gewesen. Trotz des gerichtlichen Vergleichs warnte die Bahn aber vor Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen.
«Die DB steht vor der grossen Herausforderung, rund 50'000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen», hiess es. Über das genaue Fahrplanangebot will die DB ab Sonntagmittag informieren.
Die EVG verhandelt seit Ende Februar mit 50 Bahn-Unternehmen über neue Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran, so auch mit der DB. Der bundeseigene Konzern vertrat den Standpunkt, dass er sich mit einem angebotenen Lohnplus von 10 Prozent und einem Entgegenkommen beim Thema Mindestlohn mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe.
Die Tarifrunde betrifft 230'000 Beschäftigte, 180'000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn.