Worum geht es? Erstmals überhaupt sitzen die UNO-Mitgliedstaaten an einem Tisch und diskutieren über Plastik und was gegen Plastikverschmutzung getan werden kann. Diese Woche fand in Uruguay die erste Verhandlungsrunde für ein verbindliches Plastikabkommen statt. Im vergangenen März waren die Verhandlungen in einer UNO-Resolution beschlossen worden. «Damals wurde erkannt, dass akuter Handlungsbedarf besteht, gegen die Plastikflut vorzugehen», sagt Völkerrechtsprofessorin Anna Petrig von der Universität Basel.
Eine schlechte Lösung wäre ein vollständiger, umfassender Vertrag mit sehr wenig weitreichenden Regeln.
Was ist das Ziel? Die jetzt begonnenen Verhandlungen sollen laut der UNO-Resolution schon 2024 in einen verbindlichen Vertrag münden. «Das zeigt, dass ein starker Wille vorhanden ist, das Plastik-Problem anzugehen», betont Petrig. Mit dem Vertrag soll vor allem die Plastikverschmutzung in den Meeren eingedämmt werden.
Wie soll das erreicht werden? Der Gebrauch von Plastik soll eingeschränkt werden, oder die Kunststoffe sollen zumindest wiederverwertet werden. Manche Plastikarten könnten auch verboten werden. Geregelt und gefördert werden sollen aber auch Innovation und Technik, um Plastik möglichst zu vermeiden oder besser wiederverwerten zu können. Zu den möglichen Massnahmen gehört auch, weltweit ein Bewusstsein etwa gegen Littering zu schaffen. «Man muss Ideen entwickeln, wie man weltweit an der Lösung der Plastik-Probleme zusammenarbeiten will», sagt Petrig.
Wie sind die Interessen verteilt? Die EU und der globale Süden wirken eher auf Verbote und eine Beschränkung der Plastikproduktion hin, währenddessen gewisse Industrie- oder Ölstaaten eher Massnahmen beim Recycling unterstützen. Viele südliche Länder oder Inselstaaten stellen selber wenig Plastik her, leiden aber am stärksten unter der Umweltverschmutzung durch Kunststoffe. Es geht deshalb auch darum, Fragen des Lastenausgleichs zu klären und dazu Regeln zu vereinbaren.
Welcher Weg wird jetzt eingeschlagen? Es ist unklar, worauf die jetzigen Verhandlungen zum Plastik hinauslaufen. Möglich ist, dass versucht wird, gleich einen grossen, umfassenden Vertrag auszuhandeln – oder aber, dass zunächst bloss ein Rahmenvertrag ausgehandelt wird, der die Grundsätze sowie das weitere Verfahren für die Details festlegt, die in den kommenden Jahren ausgehandelt würden. Ein Beispiel für das zweite Vorgehen seien etwa die Verträge gegen den Klimawandel, so Völkerrechtlerin Petrig. «Eine schlechte Lösung wäre ein vollständiger, umfassender Vertrag mit sehr wenig weitreichenden Regeln», betont sie.