Wann wird gewählt?
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Die Neuwahl findet frühestens 46, aber spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Den Wahltag bestimmt der Bundespräsident. Dieses Jahr fällt der Wahltag auf den 26. September 2021.
Wer darf wählen?
Bei der Bundestagswahl mitentscheiden dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Deutsche im Ausland, die aber nicht in Deutschland gemeldet sind (sogenannte Auslandsdeutsche) werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Wie wird gewählt?
In Deutschland wird mit Erst- und Zweitstimmen gewählt. Mit der Erststimme wählt die Bevölkerung jeweils eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählt die Bevölkerung die Landesliste einer Partei. Auf diesen Listen werden diejenigen Personen als erste in den Bundestag gewählt, welche an erster Stelle stehen. Wie sich diese Landeslisten jeweils zusammenstellen, entscheiden die Delegierten an ihren Wahlparteitagen.
Wie ist die derzeitige Ausgangslage?
An der Spitze hat es in den vergangenen Wochen ständig Wechsel gegeben. Zurzeit (Stand 5. September) liegt die SPD gemäss Wahlumfragen mit 25 Prozent vorne, gefolgt von der Union (CDU/CSU) mit derzeit 20 Prozent. Auf 15 bis 16 Prozent der Wählerstimmen kommt die Grüne, die FDP auf 13 Prozent. Die AfD liegt nur ein Prozent dahinter. Die Linke kommt noch auf 7 bis 8 Prozent.
Wie wird eine Person in das Kanzleramt gewählt?
Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Mandat im Bundestag ist nicht nötig. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt vor. Danach wird geheim gewählt. Ist die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen erreicht, ist die Wahl erfolgreich.
Was, wenn die absolute Mehrheit nicht erreicht wird?
Wird die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, gibt es eine zweite Wahlphase. Der Bundestag hat dann 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten in das Amt zu wählen. Auch im zweiten Wahlgang ist die absolute Mehrheit notwendig.
Wer könnte Kanzler werden?
Derzeit sind drei Spitzenkandidaten im Rennen: Armin Laschet (CDU/CSU), Annalena Baerbock (Bündnis90/Die Grünen) und Olaf Scholz (SPD).
Was passiert nach der Wahl?
Nach der Wahl kommt es zur Kabinettsbildung. Demnach stellt die Kanzlerin oder der Kanzler die Bundesminister und Bundesministerinnen ein und verteilt die Ressorts. Im Falle einer Koalitionsregierung ist der Kanzler oder die Kanzlerin an die Koalitionsvereinbarungen gebunden, welche vor der Bundestagswahl abgeschlossen wurden. Ob es dieses Jahr jedoch zu einer Koalitionsregierung kommt, ist derzeit noch offen.