Worum geht es? Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl des Berliner Landesparlaments muss komplett wiederholt werden. Der Urnengang vom September 2021 sei ungültig, urteilte der Berliner Verfassungsgerichtshof. Das Gericht sprach von «schweren systemischen Mängeln» schon bei der Vorbereitung der Wahl des Abgeordnetenhauses. Ausserdem habe es eine «Vielzahl schwerer Wahlfehler» gegeben. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden.
Was lief schief? Als Beispiele für Wahlfehler nannte die Gerichtspräsidentin falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schliessung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor. Wer wählen wollte, musste mitunter mehrere Stunden warten, bis er die Stimme abgeben konnte. In einem Teil der 2256 Wahllokale Berlins stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr ab – also nach der offiziellen Schliessung der Wahllokale. Neben dem Landesparlament erklärte das Gericht jetzt auch die Wahlen zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig.
Was passiert jetzt? Die Wahl muss laut Gerichtsurteil jetzt innert 90 Tagen wiederholt werden. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters der 12. Februar. Neben der Landtagswahl ist auch eine Teil-Wiederholung der Wahl zum Bundestag nötig. Diese fand am gleichen 26. September 2021 statt. Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass die Wahl in 431 der insgesamt 2256 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.
Was wird anders beim nächsten Termin? Bei der Wahlwiederholung sollen sich die Pannen nach Angaben des Berliner Senats nicht noch einmal wiederholen. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38'000 Wahlhelferinnen und -helfer zum Einsatz kommen, statt der 34'000 im September 2021. Sie sollen auch besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.