- Nach dem Nationalrat debattierte heute der Ständerat über die künftigen Kompetenzen des Bundesrats in der Coronakrise.
- Der Ständerat hat das Covid-19-Gesetz mit 33 gegen 1 Stimme bei 4 Enthaltungen klar gutgeheissen.
- Die kleine Kammer hat aber einige Änderungen am Gesetz vorgenommen. Das Gesetz geht jetzt zurück in den Nationalrat.
Mit Spannung war die Parlamentsdebatte zum Covid-19-Gesetz erwartet worden. Damit soll das Corona-Notrechtsregime in ordentliches Recht überführt werden. Ein Staatsrechtler sprach im Vorfeld gar von einem «Ermächtigungsgesetz».
Paul Rechsteiner, Präsident der zuständigen Kommission, ging eingangs der Debatte auf diese «Fundamentalkritik an der Gesetzgebung» ein.
Das Covid-19-Gesetz ist weder formell noch materiell ein dramatischer Schritt.
Das Gesetz sei befristet bis Ende 2021, sagte der St. Galler SP-Ständerat. Zudem habe der Bundesrat auf Kritik der Parteien in der Vernehmlassung reagiert und diverse offen formulierte Bestimmungen konkretisiert. Es zähle nicht die Schönheit von Formulierungen, sondern das Resultat, sagte Rechsteiner weiter.
Und: «Das Covid-19-Gesetz ist weder formell noch materiell ein dramatischer Schritt.» Vielmehr sei es eine gesundheitspolitische Notwendigkeit – und es gelte, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise abzufedern. «Die Menschen dürfen in der Not nicht im Stich gelassen werden, auch wenn es etwas kostet.»
Kritik einer «neuen Bewegung»
Rechsteiner machte auch auf eine «neue Bewegung» aufmerksam, welche die Räte mit kritischen Mails eingedeckt hätte. Diese wehre sich gegen die Corona-Massnahmen und einen angeblich geplanten Impfzwang. Die Einschränkungen seien jedoch durch das Epidemiengesetz geregelt, das vom Volk gutgeheissen wurde. Einen Impfzwang gebe es nicht.
Bedenken wie gegenüber einem Impfzwang müssen vom Bundesrat zerstreut werden.
Maya Graf (Grüne/BL) sekundierte: Die Mehrheit der Bevölkerung unterstütze die Corona-Politik von Parlament und Bundesrat. Es gelte aber, auch kritischen Stimmen zuzuhören und den Menschen die Notwendigkeit der Massnahmen zu erklären.
Ängste in Bevölkerung ausräumen
Hannes Germann (SVP/SH) zeigte Verständnis für gewisse Ängste in der Bevölkerung, etwa was den viel diskutierten Impfzwang angeht. «Solche Bedenken müssen vom Bundesrat zerstreut werden.»
Gefragt, getan: Bundeskanzler Walter Thurnherr wies kategorisch zurück, dass der Bundesrat einen Impfzwang anstrebe. Man müsse Verunsicherungen ernst nehmen, aber gegen «bewusst geschürte Missverständnisse Stellung nehmen»:
Thomas Minder (SVP/SH) beklagte, dass in dem Gesetz zu viele Bereiche zusammengefasst worden seien. Dieses «Sammelsurium» sei dem Volk bei einem Referendum nicht vermittelbar. Er plädierte erfolglos dafür, die Vorlage aufzuteilen und gesundheitspolitische Massnahmen von den restlichen zu trennen.
Pirmin Bischof (CVP/SO) war derweil voll des Lobes für die Arbeit des Bundesrats. Dieser habe «sehr schnell, sehr schnittig» entschieden und eine gute Wirkung erzielt im internationalen Vergleich. Der weitere Weg für den Bundesrat müsse jetzt klar beschildert werden.
Der Nationalrat hat dem Gesetz am Mittwoch klar zugestimmt – er hatte aber auch quasi keine andere Wahl: Würde die Vorlage abgelehnt, würden verschiedene Corona-Massnahmen nächste Woche auslaufen. So würde etwa ein Teil der finanziellen Soforthilfe für die Wirtschaft erlöschen.
Der Ständerat folgte am Ende dem Nationalrat und nahm das Gesetz deutlich an. Die kleine Kammer folgte dem Gesetz aber nicht in allen Punkten. Das Gesetz geht deshalb jetzt zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.