Der Nationalrat hat am Mittwoch das Covid-19-Gesetz mit 144 gegen 35 Stimmen bei 16 Enthaltungen klar gutgeheissen. Die grosse Kammer sieht dabei aber weitergehende Wirtschaftshilfen vor als der Bundesrat und grenzt die Kompetenzen der Landesregierung zusätzlich ein.
Hilfe für Selbstständigerwerbende
Der Nationalrat setzte verschiedene eigene Akzente und weitete beispielsweise den Anspruch auf Erwerbsausfall für Selbstständigerwerbende aus. Nicht nur Personen, die ihre Arbeit unterbrechen müssen, sondern auch solche, die massgeblich in ihrer Arbeit eingeschränkt sind, können künftig einen Corona-Erwerbsersatz erhalten.
Abgelehnt wurde ein Antrag der Ratslinken, den Arbeitnehmenden mit tieferen Löhnen bei Kurzarbeit einen Lohnersatz von 100 Prozent zu garantieren. Knapp gescheitert ist auch der Vorschlag von SP, Grünen und GLP, die Kita-Hilfe durch den Bund weiterhin zu ermöglichen. Aus Sicht einer Mehrheit ist das eine Aufgabe der Kantone.
Hilfe für «Nuller-Branchen»
Im neuen Covid-Gesetz sieht die grosse Kammer ferner Finanzhilfen für Unternehmen der Event- und der Reisebranche vor. Sie nahm einen Einzelantrag von Nicolo Paganini (CVP/SG) mit 192 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Der Bundesrat soll Unternehmen dann helfen können, wenn diese vor der Coronakrise wirtschaftlich gesund waren und nicht schon von anderen Branchenlösungen profitieren. Da es um Härtefälle geht, sollen auch À-fonds-perdu-Beiträge möglich sein.
Lorenz Hess (BDP/BE) sprach im Namen der Mitte-Fraktion von «Nuller-Branchen», denen geholfen werden soll – also Branchen, in denen die Umsätze aufgrund der Corona-Massnahmen ganz weggebrochen sind. Albert Rösti (SVP/BE) erwähnte die Schausteller. Ihnen sei die Grundlage zur Ausübung ihres Berufs in den vergangenen Monaten entzogen worden.
Hoffnung für Sportklubs und Kultur
Druck auf den Bundesrat machte der Nationalrat auch beim Sport. Er beschloss, Darlehen nicht an die Ligen, sondern direkt an die Klubs zu vergeben. Neu sollen die einzelnen Klubs direkt vom Bund zinslose Darlehen in Höhe von bis zu einem Viertel ihres Betriebsaufwands der vergangenen beiden Jahre erhalten. Die Unterstützung ist auf zehn Jahre befristet. Die Klubs müssen dafür Sicherheiten in Höhe von 25 Prozent leisten.
Was die Kultur betrifft, so sollen laut Nationalrat das Bundesamt für Kultur (BAK) im nächsten Jahr insgesamt bis zu 100 Millionen Franken einsetzen können, um zusammen mit einem oder mehreren Kantonen Kulturunternehmen zu unterstützen. Der Bundesrat wollte höchstens 80 Millionen geben.
Weniger Macht dem Bundesrat
Ein weiterer zentraler Punkt während der siebenstündigen Debatte war auch die Frage der künftigen Mitsprache des Parlaments, sollte der Bundesrat auf Grundlage des neuen Gesetzes neue, zeitlich befristete Verordnungen erlassen. So soll die Regierung nicht nur die Kantone, sondern auch die Sozialpartner sowie die Verbände der Gemeinden und Städte in die Arbeiten einbeziehen. Auch das Parlament soll konsultiert werden.
Nun wird sich bereits am Donnerstag der Ständerat dem Covid-19-Gesetz annehmen. Die Vorlage soll schnellstmöglich unter Dach und direkt in Kraft gesetzt werden. Würde die Vorlage in der Herbstsession abgelehnt, liefen nächste Woche – nach sechs Monaten – verschiedene Corona-Massnahmen aus. So würde etwa ein Teil der finanziellen Soforthilfe für die Wirtschaft erlöschen.