Vielen Selbständigerwerbenden geht es wegen der Coronakrise finanziell schlecht. Sehr schlecht. Besonders stark betroffen ist die Veranstaltungsbranche. Bei vielen Künstlern, Musikern und Veranstaltern sind die Auftragsbücher leer.
Auch bei Tommy Meyenberg. Er ist Elvis-Imitator. An Hochzeiten, Geburtstagen und Firmenfesten tritt er jeweils auf die grosse Showbühne und entzückt das Publikum. Seit gut zehn Jahren lebt er gut damit als selbständiger Künstler. Doch nun seit Corona hat er keine Aufträge – die meisten Anlässe sind abgesagt oder weit ins 2021 verschoben.
Keine Aufträge auch bei den Reisebüros
Reisen ist zwar wieder erlaubt und die Reisebüros sind auch wieder geöffnet. Doch die Menschen haben keine Lust auf grosse Reisen, die Kunden bleiben aus. Einige Reisebüros verzeichnen deshalb Umsatzeinbussen von bis zu 100 Prozent.
«Kassensturz» erreichen täglich Meldungen von Selbständigerwerbenden mit Existenzängsten: Sie erhalten momentan vom Bund eine Erwerbsausfallentschädigung. Doch Mitte September ist damit Schluss. Der Bundesrat hatte die finanzielle Unterstützung mit dem Lockdown im Frühling per Notrecht gesprochen – begrenzt bis 16. September. Jetzt debattiert das Parlament den Entwurf zum neuen Covid-19-Gesetz. Darin sieht der Bundesrat aber keine zwingende direkte Hilfe mehr vor. Im Gesetzesentwurf steht lediglich:
Zudem sollen laut Gesetz nur noch jene unterstützt werden, die direkt von einem Tätigkeits-Verbot betroffen sind. Und dies, obwohl der Bundesrat bisher erst 1,5 Milliarden Franken der dafür gesprochenen 5,3 Milliarden Franken Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende ausgegeben hat.
Unterschiedliche Ansätze
Vielen Selbständigerwerbenden droht damit der Gang zum Sozialamt. Genau dies will SP-Nationalrätin Mattea Meyer verhindern. Selbständigerwerbende sollen weiterhin Bundesgelder erhalten, wenn sie belegen können, dass sie wegen der Coronakrise einen massgeblichen Erwerbsausfall haben, fordert Mattea Meyer.
Nationalrat und Fraktionschef der FDP Beat Walti hingegen will die Hilfeleistungen ändern. Weg vom pauschalen System, hin zu einer zielgerichteten Unterstützung und kein Giesskannenprinzip. «Das können und wollen wir auf längere Frist nicht leisten, auch weil wir genügend Mittel haben wollen für die, die es wirklich brauchen.»